Frage an Wolfgang Wieland von Norbert W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
in ihrer Antwort auf die Frage von H. S. vom 24.12.2011 schreiben sie:
"Insbesondere wenn man bedenkt, dass die weit überwiegende Anzahl der Todesopfer durch Schusswaffengebrauch auf legalen Waffenbesitz zurückzuführen sind. Laut Kriminalstatistik sind gestohlene oder originär illegale Waffen bei Verbrechen mit tödlichem Ausgang nur vereinzelt im Spiel."
Auf welche Kriminalstatistik beziehen sie sich da ?
Die vom Bundeskriminalamt jährlich herausgegebene PKS unterscheidet bedauerlicherweise nicht zwischen legalen und illegalen Waffen.
Der jährliche Bericht zur Waffen- und Sprengstoffkriminalität ist zwar öffentlch nicht zugänglich,
Im letzten veröffentlichten Lagebericht des BKA zur Waffenkriminalität ist allerdings zu lesen:
"Das Gefahrenpotential der Waffenkriminalität liegt in Deutschland schwerpunktmäßig im illegalen Besitz und Führen von Waffen."
Das Bremer Institut für Rechtspsychologie sieht in seinem Gutachten zum Waffenmissbrauch aus dem Jahre 2008 den Anteil erlaubnispflichtiger Waffen aus Legalbesitz bei 2,6% .
Sieht so die ihrer Ansicht nach "weit überwiegender Anzahl" von legalen Waffen beim Missbrauch aus ?