Frage an Wolfgang Wieland von Florian K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
Herr T. S. stellte Ihnen am 29. Juni diesen Jahres eine
Frage nach der Anwendung der im Jahre 2008 neu eingefügten Absätze drei und vier des Bundesministergesetzes (BMinG).
Demnach stehen den Mitgliedern des Ministerrats der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die diesem im Zeitraum ab dem 12. April 1990 angehört haben (= Kabinett de Maiziere), Versorgungsbezüge nach dem Bundesministergesetz zu.
Problematisch bei dieser Regelung ist, dass hierdurch auch Angehörige der DDR - Nomenklatur in den Genuss von Versorgungsleistungen kommen. Zudem differenziert die Neuregelung nicht danach, wie lange ein Mitglied dem Kabinett angehört hat.
Herr Stephan fragte unter anderem danach, ob es bereits Erfahrungen bei der Umsetzung dieser Gesetzesnovelle gäbe.
In Ihrer Antwort vom 19. Juli diesen Jahres kündigten Sie an, eine Anfrage bei der Bundesregierung zu stellen, und baten Herrn Stephan, noch einmal nachzufragen.
Stattdessen nun die Nachfrage von mir:
Hat Ihnen die Bundesregierung in dieser Sache bereits geantwortet?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Kresse
Sehr geehrter Herr Kresse,
vielen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit geben, meine Antwort vom 29. Juni diesen Jahres zu ergänzen. Die erste Auskunft des Bundesinnenministeriums zu den Versorgungsbezügen der letzten DDR-Regierung war schlicht nicht zufriedenstellend. Ich habe deshalb unter Berufung auf mein parlamentarisches Fragerecht nochmals nachgehakt und nun eine deutlich verbesserte Antwort erhalten können. Ohne konkrete Namen zu nennen, teilt das Innenministerium in seiner Antwort mit, dass 23 Anträge auf Ministerrente gestellt wurden, von denen 15 stattgegeben und zwei abgelehnt wurden. Sechs Fälle sind noch anhängig.
Dieser immer noch nicht vollständig zufriedenstellenden Antwort lässt sich nun immerhin entnehmen, dass es ablehnende Entscheidungen gab. Über die Gründe dieser Ablehnungen kann jedoch nur spekuliert werden. Es können formale Argumente gewesen sein, die die Ablehnung erforderlich machen oder aber der Bund hat sich tatsächlich auf die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit berufen und Anträge belasteter Personen nicht stattgegeben. Hier bedarf es weiterer Aufklärung, denn es kann nicht angehen, dass Minister, die dem Ministerium für Staatssicherheit Zuträgerdienste geleistet haben, auch noch Versorgungsbezüge erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Wieland