Frage an Wolfgang Wieland von Eberhard Z. bezüglich Verbraucherschutz
Schön dass so viele Grüne und auch Sie auf der "Freiheit-statt-Angst"-Demo waren. Zu den Errungenschaften der rot-grünen Bundesregierung gehören indes immerhin drei Gesetzes-Initiativen, die dem Anliegen der Demonstration krass zuwiderlaufen:
1. das als über den Tod hinausreichende Steuer-Nummer eingeführte Personenkennzeichen (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) - Freiberufler und Selbständige müssen schließlich die Steuer-Nummer auf allen Briefen, Rechnungen und Quittungen angeben.
2. die personenbezogene Zentral- und Totalerfassung aller Gesundheitsdaten (gläserner Patient).
3. die Vorarbeiten zum ELENA-Verfahrensgesetz ("elektronischer Einkommensnachweis"), das jetzt personenbezogen alle Einkommen eines jeden Bürgers in einer Zentraldatei erfassen soll (auch hier: Vorratsdatenspeicherung!), und mittels einer Zertifizierungskarte insbesondere den Jobcentern zugänglich gemacht werden soll. vgl.: https://www.datenschutzzentrum.de/elena , http://www.bfdi.bund.de/cln_118/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2009/PM_02_09_DatenschutzrechtlicheVerbesserungenELENA.html?nn=409950
Zumindest für die dritte Bundesregister-Datei läuft derzeit noch die Frist für die Einreichung eines Normenkontrollverfahrens in Karlsruhe.
Werden Sie klagen? Warum haben Sie gegen die ersten beiden datenschutzrechtlich höchst bedenklichen Gesetze nicht geklagt?
Mit bestem Gruß
Eberhard Zastrau