Frage an Wolfgang Wieland von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
vielen Dank für die zügige Antwort. Aus dem Inhalt Ihrer Antwort, Ihrer Website und dem Video auf der Website des Deutschen Bundestages geht hervor, daß Ihnen die Sache mit dem Wahlrecht sehr am Herzen liegt. Allerdings sollte diese Sache überparteilich abgehandelt werden -- ohne Grabenkriege.
Deswegen stelle ich Ihnen eine Nachfrage zu Ihrer heutigen Antwort wie folgt:
M.E. bildet die Abstimmung über den Gesetzesentwurf der Grünen einen Hoheitsakt der „Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag“, egal ob die Abstimmung positiv oder negativ ausging.
In diesem Fall wurde die Gesetzesnovelle, die Ihre Partei bzw. Fraktion in das Plenum eingebracht hat, trotz anderweitiger [guter] Belehrung durch das Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Dadurch sind neue Verhältnisse eingetreten, die zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung vom 03.07.08 hinsichtlich des Wahlrechts nicht bestanden haben. Demnach muß der Bundestag das fortentwickelte Verfassungsrecht berücksichtigen, welches beim Wahlrecht die Stimmgleichheit gewährleisten sollte. Denn z.Z. gibt es „schwache“ Stimmen und „starke“ Stimmen, um an die Wahlkampagne der CDU und der SPD zur Europawahl zu erinnern.
Wenn Sie darüberhinaus schlüssig begründen können, daß das geltende Wahlrecht „willkürlich“ ist, dann liegt eine eindeutige Verletzung der Art. 3 und 20(1) GG vor.
Ist es nicht möglich, wegen dieses Hoheitsaktes des Deutschen Bundestages Karlsruhe umgehend anzurufen? Könnte Ihre Fraktion die Initiative ergreifen, die Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Wahlrechts prüfen zu lassen? Denn die Gründe für die Ablehnung fielen m.E. recht schwach aus. Die Herstellung der Verfassungsmäßigkeit auf einem bestimmten Rechtsgebiet darf nicht wegen angeblich „zu hohen Kosten“ scheitern. Die Behauptung der Kostenträchtigkeit der Maßnahme wurde ferner nicht begründet.
Danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Luis Fernández Vidaud
Sehr geehrter Herr Fernandes Vidaud,
dieses Mal hat meine Antwort leider lange auf sich warten lassen, die vielfältigen Termine im Wahlkampf sind der Grund, dafür bitte ich um Nachsicht.
Sie haben zwar recht, dass der Bundestag (bzw. CDU/CSU, SPD und FDP) mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfes wissentlich ein Wahlrecht weiter bestehen lassen, dass nicht den Maßstäben des Grundgesetzes genügt. Aber eine neue Situation für die Richter in Karlsruhe bedeutet das nicht – sie haben das Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt und eine Frist für die Änderung gesetzt. Das zwingt die Mehrheit des Bundestages, bis dahin zu handeln – aber nicht dazu, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Und es gibt auch keine Überprüfung, die die Mehrheit im Bundestag anhand „objektiver“ Kriterien zu ihrer Meinung kam.
Was klar ist: CDU/CSU und FDP haben aus wahltaktischem Kalkül unser Gesetz abgelehnt, die SPD, weil sie Angst um die eigenen Posten hatte. Das kann man jetzt erstmal politisch bewerten – durch zwei Stimmen für Bündnis 90/Die Grünen am 27. September.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland.