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Wolfgang Wieland
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Frage von Robert R. •

Frage an Wolfgang Wieland von Robert R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

der Öffentlichkeit wurde vermittelt das ein Paintballverbot vom Tisch sei.

In der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 10.07.2009 soll das “Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes“ behandelt werden.
Unter Punkte 15 lese ich nun bei „zu 577/09” unter 3.2 „ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation bei Bedarf zu unterbinden oder zumindest –etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels- sinnvoll einzuschränken.“??
Diese bestehen bereits, Paintball als Spiel ist in Deutschland erst ab 18 erlaubt, es gibt keine Felder wo ein minderjähriger spielen darf. Die Markierer sind erst ab 18 erhältlich.

Und unter „577/1/09” 2. c, bb “Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird, zu verbieten und bei einem Verstoß gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu bewehren.“

http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_6898/sid_403FBEB9DDC77844ED4F3C32D059731C/nsc_true/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/860-sitzung/to-node.html?__nnn=true

Ist das der Versuch heimlich still und leise nun doch ein Paintballverbot unter möglichst wenig Aufsehnen durchzusetzen um dann die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stelle?

Ich habe die Diskussion verfolgt und war wie viele andere sehr erleichtere als dieser, aus meiner sicht überzogene und von Aktionismus getriebene, Versuch einer Gesetzgebung scheinbar fallengelassen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Ramm

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ramm,

das Paintball-Verbot ist nicht beschlossen worden. In der Diskussion um den Teil des Sprengstoffgesetzes, der das Waffengesetz ändert, kam diese unsinnige Idee auf, wurde aber nicht umgesetzt. Aber: Wie Sie den Bundesratsdokumenten entnommen haben, ist sowohl vom Bundestag wie auch vom Bundesrat ein Entschließungsantrag verabschiedet worden, der die Bundesregierung bittet, solch ein Verbot zu prüfen.

Politisch bedeutet das zweierlei: Die Befürworter eines solchen Verbotes haben sich nicht durchgesetzt, aber auf so einem - keineswegs bindenden - Prüfauftrag bestanden, um das Gesicht zu wahren; sie wollen wohl im Wahlkampf sagen können: "Wir sind für so ein Verbot, und hier steht es geschrieben". Zweitens - und das ist bedenklicher - wird die Diskussion wieder aufkommen. Nicht wenige in der Union und FDP (sie spielt bei diesem Thema auch eine ganz unrühmliche Rolle) wollen diese Placebo-Maßnahme, um sich vor einer ernsthaften Kontrolle echter Schusswaffen und der Schützenvereine zu drücken. Leider kann man auch den Kolleginnen und Kollegen von der SPD immer anmerken, wenn sie am Wochenende wieder von ihren Schützenvereinen zuhause ins Gebet genommen worden sind.

Ich bleibe bei meiner Haltung: Ein Paintball-Verbot ist eine Ausweichmaßnahme, denn die Opfer von Amokläufen sind Opfer scharfer Waffen. Wer hier ernsthafte Vorbeugung leisten will, muss sich also mit der Kontrolle scharfer Waffen beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland