Frage an Wolfgang Wieland von Dennis K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
ich bin etwas verwirrt über die unterschiedliche Einstufung von Messern.
Sie schreiben am 08.06.09 einerseits, dass Messer keine Waffen im Sinne des WaffG sind und andererseits fordern Sie den Fragesteller auf, einen Beitrag zur Entwaffnung zu leisten, anstatt den Messerfreaks weiter Argumente zu liefern. Sind Messer dann Ihrer Ansicht nach doch Waffen?
Von der Polizeigewerkschaft ist zu lesen, dass sie ein bundesweites Trageverbot von Messern zur Eindämmung der Jugendkriminalität begrüßen würde. Andererseits will man aber nicht, dass "unser Steakmesser im Lokal zum Beispiel unter ein Waffengesetz fällt."
http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-N...t-Messerverbot
Warum werden immer mehr Messer-Arten verboten, anstatt die Ursachen der Jugendkriminalität zu bekämpfen? Warum wird auch erwachsenen Bürgern das Führen bestimmter Messer verboten, wenn es doch hauptsächlich um die steigende Jugendgewalt geht?
Wo soll Ihrer Ansicht nach die Unterscheidung getroffen werden, welche Messer Waffen sind und welche nicht? Warum ist ein Steakmesser ungefährlicher, als ein kleines Taschenmesser? Werden nicht die meisten Messer-Atacken im häuslichen Umfeld mit Küchenmessern verübt?
Glauben Sie, dass die Klingenform oder andere Merkmale die Gefährlichkeit eines Messers ausmachen? Oder ist es nicht doch eher die kriminelle Energie des Messer-Trägers, der auch jeden anderen legalen Gegenstand für seine Straftaten verwenden kann?
Da ich mir noch nicht sicher bin, welche Partei ich diese Jahr wählen soll, bitte ich Sie um eine ausführliche Stellungnahme zum scheinbar geplanten bundesweiten Führungsverbot für Messer! Würden Sie bzw. Ihre Partei dies ebenfalls befürworten?
Falls Sie nur bestimmte Messer-Arten verbieten wollen, würden mich die Kriterien interessieren, die diese Messer-Arten in Ihren Augen von Werkzeugen zu Waffen werden lassen, da auch ein Schweizer Taschenmesser in den falschen Händen zur Waffe werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kreutz
Sehr geehrter Herr Kreutz,
selbstverständlich sind Messer Waffen und unterliegen einem Führungsverbot, wenn sie die Qualifizierungen des Waffengesetzes erfüllen, z.B. Einhandmesser, Klingenlänge über 12 Zentimeter bei feststehendem Messer etc.
Sie dürfen nicht das notwendige Vorgehen gegen Symptome, wie das Waffentragen, gegen den Kampf gegen die Ursachen von Kriminalität ausspielen. Beides ist notwendig. Gelegenheit macht Diebe. Manche Straftat wäre ohne Waffe einfach nicht passiert. Die Frau des Boxers Bubi Scholz lebte heute noch, wäre nicht eine Schußwaffe im Hause gewesen.
Das Steakmesser ist so lange unbedenklich, wie Sie im Steakhaus damit Ihr Fleisch zerschneiden. Wenn Sie es käuflich erwerben und auf der Strasse mit sich führen, verstoßen Sie gegen das Gesetz, sofern die Klingenlänge mehr als 12 Zentimeter beträgt. Was ist daran schwer zu verstehen und wo ist das Problem?
Ich denke, dass das Waffengesetz hinsichtlich von Messern nunmehr ausreicht und nicht mehr verändert werden muss. Mit Schußwaffen sieht dies ganz anders aus, aber danach haben Sie ja nicht gefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland