Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
da Sie in Ihrer Antwort an Herrn Rittershofer die Vermutung aufstellen, dass Sie mich vom Sinn des §42a WaffG überzeugt haben, schreibe ich Ihnen nochmals. Auch wenn ich Ihnen persönlich nicht mehr geschrieben habe, habe ich keinesfalls „resigniert“ und kämpfe weiterhin gegen dieses völlig unlogische und unklare Gesetz, welches – genau wie das kurzzeitig geplante „Paintball-Verbot“ - nur auf sinnlosen Aktionismus zurückzuführen ist!
Sie konnten mich nicht vom Sinn eines Führungsverbotes für bestimmte Messer-Arten überzeugen, da die Kriminellen bzw. die gewaltbereiten Jugendlichen – wenn Sie sich überhaupt durch ein Bußgeld „beeindrucken“ lassen - auf zahlreiche andere Messerarten oder Werkzeuge zurückgreifen können!
Meine Frage, warum diese Gesetzesverschärfung zu einem Rückgang der (Messer-) Kriminalität führen sollte, obwohl das umfangreiche Messer-Verbot von 2003 dies nicht erreicht hat (Sie haben selbst geschrieben, dass die Gesamtzahl der Messer-Verletzungen seitdem zugenommen hat), haben Sie nicht beantwortet. Können Sie dies mittlerweile?
Außerdem haben Sie mir nicht erläutern können, warum diese Gesetzesverschärfung überhaupt erforderlich war, wenn die Polizisten auch vor dem 01.04.08 im Rahmen der „Gefahrenabwehr“ sämtliche Messer von „verdächtigen“ Personen beschlagnahmen durften. Haben Sie hierauf mittlerweile eine Antwort?
Und zuletzt haben Sie auch noch behauptet, dass das Gesetz zwischen Messern auf der einen Seite und Hieb- und Stichwaffen auf der anderen Seite unterscheidet. Bedeutet dies, dass außer Dolchen und Bajonetten kein einziges Messer als „Hieb- und Stoßwaffe“ eingestuft werden kann? Ist dann die Auffassung der Polizei (z. B. auf www.copzone.de ) falsch, wenn diese unterstellt, dass auch Messer ohne beidseitig geschliffene Klinge „dazu bestimmt“ sein können, „Verletzungen beizubringen“?
Ich hoffe, dass Sie meine Fragen diesmal beantworten und ihnen nicht wieder ausweichen werden!
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
da hatte ich doch tatsächlich die Sorge, Ihr Frage-Elan könnte erloschen sein. Völlig unbegründet, wie ich nun einräumen muss.
Die Verschärfung des Waffenrechtes für Messer im Jahre 2003 hatte eben Lücken, die nunmehr mit der letzten Novellierung geschlossen wurden. Das Führen weiterer Arten von Messern wurde verboten, z. B. von Einhandmesser jeglicher Ausformung.
Was soll daran unlogisch sein? Dass trotz eines Verbotes immer noch Straftaten geschehen, ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Sonst brauchten wir keine Strafjustiz. Gerade der Anstieg der Verletzungen durch Messer machte ein möglichst scharfes Waffenrecht notwendig. Die Reform von 2003 langte nicht.
Beschlagnahmen von Messern im Rahmen der Gefahrenabwehr waren vorher nur möglich, wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen davon ausgehen konnte, dass es zu Straftaten käme. Jetzt können Messer, die beispielsweise anläßlich von Drogen - Razzien gefunden werden, alleine aufgrund ihrer Beschaffenheit aus dem Verkehr gezogen werden. Dies ist ein deutlicher Fortschritt.
Ich habe nicht "auch noch behauptet", dass das Gesetz zwischen "Messern" und "Hieb- und Stichwaffen" unterscheidet. Ich behaupte es immer noch. Es ist die einzig mögliche Auslegung dieses Gesetzes. Was irgendjemand dazu in "www.copzone.de" schreibt, interessiert mich weniger. Was ein Messer ist, wird im Gesetz nicht definiert. Ich habe schon einmal ausgeführt, dass der Gesetzgeber diese Kenntnis für selbstverständlich hielt, da er Sie noch nicht kannte. Deshalb noch einmal: Ein Messer, das aussieht wie ein Messer, ist auch ein Messer. Ein Bajonett nun sieht nicht aus wie ein Messer.
Ich lebe in Berlin. Hier kann man jedes Wochenende die blutige Bilanz des Einsatzes von Messern nachlesen. Verstärkt wird, ganz offensichtlich in Tötungsabsicht, in die Oberschenkel gestochen, weil dort die Hauptschlagader getroffen werden kann. Dies alles ist leider keine spaßige Angelegenheit, sondern blutiger Ernst. Sie sollten sich überlegen, ob Sie nicht einen Beitrag zur allgemeinen Entwaffnung leisten wollen, statt weiter den Messerfreaks Argumente zu liefern.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Wieland