Frage an Wolfgang Weiß von Elmar D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Weiß,
wie stehen Sie zu der Tatsache das der Gebrauch/Genuß von Cannabisprodukten straffrei ist, es jedoch nicht möglich ist in Besitz besagter Produkte zu gelangen ohne sich einer unverhältnismäßig harten Verfolgung durch die bayerischen Behörden auszusetzen? Ich sehe da einen Widerspruch der unser Rechtssystem in Frage stellt! Für mich hat es den Anschein das der richtige Weg eingeschlagen wurde, aber dann kein Politiker mehr bereit war den nächsten logischen Schritt zu tun. Werden Sie gegen dieses Problem vorgehen?
Mir freundlichen Grüßen
Elmar Dylong
Sehr geehrter Herr Dylong,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrer Drogen- und Suchtpolitik einen anderen Ansatz als die "großen" Parteien: wir stehen für eine Entkriminalisierung von Cannabis, ohne dabei die Risiken zu verharmlosen.
Wir sehen in Cannabis eine Alltagsdroge, die im Gegensatz zu Alkohol oder Tabak in unserer Gesellschaft nicht als solche etabliert ist. Und der Umgang mit Cannabis macht deutlich, dass in der bundesdeutschen Drogenpolitik noch manches zu korrigieren ist. Wie bizarr die Situation sein kann, machte mir ein Auslandsaufenthalt in Gambia/Westafrike deutlich: in den islamisch geprägten Regionen konnte man keinen Alkohol bekommen, aber Cannabis wurde bündelweise auf den Wochenmärkten verkauft! "Andere Länder, andere Spielregeln" kann man da nur sagen!
Ich sehe keinen Grund, im Eigenkonsum von Cannabis oder der Beschaffung von Cannabis für den Eigenkonsum ein sozialschädliches Verhalten zu sehen, das einer Strafbarkeit unterworfen sein müsste. Es muss hier weder die Gesellschaft, noch ein Rechtsgut Dritter geschützt werden. Und auch die allgemeine Sicherheit wird durch Cannabiskonsum und -beschaffung nicht gefährdet. Als Nichtraucher ist es mir einzig und allein wichtig, Dritte vom Passivrauchen zu schützen, wie es die bisherigen Nichtraucherschutzgesetze im Auge hatten (wobei Zigaretten- oder Zigarrenqualm um einiges lästiger ist als der Rauch von Cannabis; meine subjektive Wahrnehmung).
Wichtiger als Verbote und Restriktionen ist eine Aufklärung über mögliche Suchtgefahren durch Cannabis (die nachgewiesenermaßen geringer sind als bei den legalisierten Drogen Alkohol oder Tabak), der Hinweis auf Gesundheitsrisiken, die durch Schwermetallbelastungen oder häufigen Konsum entstehen und das tatsächliche Risiko einer psychischen Abhängigkeit. Wir setzen hier auf aufgeklärte, mündige Bürger, die selbst entscheiden, welche Risiken sie eingehen wollen.
MdB Harald Terpe, der Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag, macht darauf aufmerksam, dass nur rund 0,4 Prozent der ehemaligen Cannabiskonsumenten ihren Konsum wegen eines Strafverfahrens aufgegeben haben. Und er stellt fest: "Das ist für die Wirksamkeit einer Präventionsmaßnahme, ehrlich gesagt, ein vernichtendes Urteil. Der Staat könnte das Geld, das Polizei und Justiz in die Strafverfolgung investieren, woanders besser einsetzen, zum Beispiel in wirksame Prävention durch Aufklärung über Konsumrisiken oder Frühintervention bei Konsumenten mit riskantem Gebrauch."
Dem muss man nichts hinzufügen. In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Weiß