Ist für die Westfrankenbahn wegen der Nichtbereitstellung geregelten Zugverkehrs eine Vertragsstrafe vorgesehen?
Sehr geehrter Herr Reinhart, die Zugausfälle auf der Tauberbahn bei der WFB, die mit der Covid-Pandemie auftraten, sind leider nicht mit ihr geendet - erst heute morgen kam es wieder zu einem Zugausfall (ich nehme an, dass Sie einen Überblick über die Gesamtsituation haben). Das Unternehmen verweist ständig auf Personalprobleme, was ich ihm auch durchaus abnehme, aber ich nehme an, dass es einen Vertrag eingegangen ist, in dem es einen zuverlässigen Schienenverkehr zusichert. Bei Nichterfüllung ist ein Vertragspartner normalerweise haftbar. Ist dies hier auch der Fall? Das 49-€-Ticket, das hier auf dem Land ohnehin vergleichsweise wenig Vorteile bringt im Vergleich zum urbanen Raum, verliert so natürlich drastisch an Nutzen, wenn man am Bahnsteig steht und der Zug plötzlich von der Anzeigetafel verschwindet. Wie soll so eine Verkehrswende auch nur ansatzweise gelingen?