Frage an Wolfgang Raufelder von Hartmut G. M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Raufelder,
im VRN-Bereich gibt es ein Monatsticket, das sogenannte " Rhein-Neckar-Ticket". In den AGBs des VRN steht, wie man in den Geschäftsbedingungen und auf der Homepage nachlesen kann, dass vor Zustandekommen des Vertrags eine Schufa-Abfrage erfolgt.
Einen ähnliches Sachverhalt kann man im letzten Abschnitt dieses Artikels nachlesen:
Ich kümmere mich um Menschen die ebenso wie ich an einer Schmerzkrankheit erkrankt sind. Einige von ihnen waren selbstständig, andere ganz "normale" Arbeitnehmer o.ä.
Regelmäßig müssen nun ärmere Menschen mit einem Schufa-Eintrag mit einer Verweigerung durch den VRN rechnen. Nicht einmal eine in Aussicht gestellte Bürgschaft bzw. ein Abbuchen von einem Fremdkonto kommt in Frage.
Was tut Ihre Partei gegen diesen Sachverhalt? Warum schließt der VRN gerade diejenigen aus, die so ein Ticket für knapp 80 Euro am ehesten bräuchten ( Geringverdiener, armer Rentner*innen und Erwerbslose mit einem Schufa-Eintrag)? Und warum ignorierte das die Politik aus meiner Sicht fast vollständig? Warum bietet man so ein Ticket nicht auch gegen eine Barzahlung am Automaten an? Es kann doch wohl nicht sein, dass theoretische Milliardäre in den Genuß eines Monatstickets für knapp 80 Euro kommen, arme Menschen aber nicht. Am Automaten und auf Nachfrage beim VRN erfuhr ich ( auf der Seite kann man das auch sehen), dass ein Monatsticket am Automaten ca. 180 Euro kostet. Die armen Menschen schließt man so in ihren Städten wie Pirmasens, Kaiserslautern, Heidelberg oder dem Neckar-Odenwald-Kreis ein? Stimmen Sie meinen Ausführungen zu?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut G. Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Schufa-Abfrage beim Erwerb eines Monatstickets ist meines Wissens nach bei mehreren Verkehrsverbünden in Baden-Württemberg üblich. Auch ich halte eine solche Abfrage für fragwürdig. Dabei teile ich Ihre Ansicht, wonach es am einfachsten wäre, eine Monatskarte per Barzahlung am Automaten zu erheben. Als Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands VRN greife ich das Thema auf und werde diese bei der nächsten Sitzung ansprechen.
Gerne halte ich Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Raufelder
Sehr geehrter Herr Mayer,
nach Rückmeldung der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH kann ich Ihnen folgendes mitteilen.
Die Bonitätsprüfungen, die die RNV durchführt, sind auf die Angebote des Onlineshops gegrenzt. Die Bonitätsprüfungen erfolgen dabei lediglich in den Fällen, in denen der Kunde/die Kundin eine Bezahlung des Tickets über das Lastschriftverfahren wünscht. Bei anderen Zahlverfahren im Onlineshop (beispielsweise per Kreditkarte oder per giropay) wird keine Bonitätsprüfung durchgeführt. Ebenso entfällt die Bonitätsprüfung, wenn die Tickets in den Kundenzentren, den Verkaufsagenturen oder am Fahrweisautomaten erworben werden. Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass Menschen nicht kategorisch vom Erwerb von Monatskarten ausgeschlossen werden, wenn sie einen Schufa-Eintrag haben.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Raufelder