Frage an Wolfgang Raufelder von Andreas F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Raufelder,
Laut dem jüngst abgeschlossenen Koalitionsvertrag möchte die Koalition Angebote zur Suchtprävention ausbauen, und sich insbesondere im Bereich Alkohol- und Tabakkonsum "für eine fortschrittliche Suchtpolitik" einsetzen. Das Konzept dahinter wird "Hilfe statt Strafe" genannt. Wie bewerten Sie im Bezug darauf das in Baden-Württemberg bestehende Verkaufsverbot für alkoholische Getränke nach 22 Uhr?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Fleig
Sehr geehrter Herr Fleig,
vielen Dank für Ihre Frage! Es ist zur Zeit des Koalitionsvertrags noch nicht klar gewesen, welche rechtlichen Änderungen möglich sind und welche nicht. Es gibt, was Suchtpolitik und Alkoholverkaufsverbot angeht, Unterschiede zwischen den GRÜNEN und der SPD. Das Spannungsfeld von Liberalität und Restriktion wurde im Koalitionsvertrag aufgefangen. Worin sich GRÜNE und SPD einig sind, ist die Wichtigkeit von Präventionsmaßnahmen. Hier ist es sehr gut, dass Projekte wie "Hart am Limit" weiter unterstützt werden. Das Projekt ist sehr gut evaluiert, während dies beim Alkoholverkaufsverbot noch nicht der Fall ist.
Ich hoffe, die Antwort hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Raufelder