Portrait von Wolfgang Raufelder
Wolfgang Raufelder
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Raufelder zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hansheiner L. •

Frage an Wolfgang Raufelder von Hansheiner L. bezüglich Wirtschaft

Als Unternehmer mit rund 35 Beschäftigten bin ich dieses Jahr wieder mit dem Thema U1 (Lohnfortzahlungsversicherung) konfrontiert worden. ich war vor Jahren endlich froh mit diesem Thema abgeschlossen zu haben und jetzt da gleich von vorne. Ist nicht das Thema von Bürokratieabbau, Förderung des Mittelstands, Kostenentlastung, Lohnnebenkostenreduzierung? Mir ist nicht klar, warum es einen Pflicht zur U 1 gibt, warum die Grenze bei 30 Mitarbeiter liegt, warum bei der Berechnung weder Auszubildenden noch Schwerbehinterte mitgerechnet werrden dürfen. In meinem Unternehmen war es schon immer nur ein teurer Papiertiger der zu nichts taugt, außer dem, den Krankenkassen eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen, ohne große öffentliche Aufmerksamkeit. Es wäre schön, wenn Sie mir Ihre Meinung bzw. das Vorgehen gegen diesen Vorgang mitteilen würden.

MfG
H.Lang

Portrait von Wolfgang Raufelder
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lang,

das von Ihnen angesprochene Thema berührt die Grenzen landespolitischer Möglichkeiten und muss daher im Bundeszusammenhang gesehen werden. Regelungen über die Pflicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es schon lange. Früher legten Krankenkassen sowohl die Beitragshöhe, als auch die Rückvergütung selbst fest. Ebenso bestimmten die Kassen die Größe der betroffenen Unternehmen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Mutterschutz stand der Gesetzgeber, allerdings in der Pflicht, eine bundeseinheitliche Regelung zu erlassen. Somit wurden gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Arbeitgeber geschaffen. In dieser Regelung wurde die Grenze von 30 Mitarbeitern, sowie eine Erstattungshöhe von 80% festgelegt.
Auszubildende zählen in die Berechnung der Größe des Unternehmens nicht, da Auszubildende keine festangestellten Arbeitnehmer im Sinne von "Beschäftigten" sind. Was Schwerbehinderte anbelangt, so besitzen Wohlfahrtsverbände hier ein historisches Wahlrecht, mit der Begründung, dass Wohlfahrtsverbände keinem Gewinnstreben verpflichtet sind und dadurch kein unverhältnismäßig großer wirtschaftlichen Schaden für die Verbände entsteht. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen hiermit beantworten.

mfg
Wolfgang Raufelder