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Wolfgang Müller-Kallweit
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Frage von Mark S. •

Frage an Wolfgang Müller-Kallweit von Mark S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Müller-Kallweit,

in dieser Angelegenheit wende ich mich zwar direkt an Sie persönlich, wobei mir auch die generelle Haltung Ihrer Partei zu der von mir vorgebrachten Frage von Bedeutung ist.

Die Hamburger Sparkasse AG, als das größte Kreditinstitut in Hamburg, tritt nach Außen als Sparkasse auf, obwohl sie im rechtlichen Sinne keine öffentlich-rechtliche Sparkasse ist. Sie ist somit auch nicht dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Beides ist für den Laien nicht ohne weiteres erkennbar. Die Mehrheit verläßt sich deshalb viel mehr auf die Marke "Sparkasse" und geht somit auch von bestimmten Mindeststandards aus.

Dazu gehört u.a. auch die "Selbstverpflichtung zum Girokonto für jedermann".

Das gilt in dieserm Rahmen aber nicht für die Hamburger Sparkasse AG . Sie verweist auf ihre "Nichtmitgliedschaft" im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (dieser hat die Selbstverpflichtung für alle Mitgliedssparkassen unterschrieben). Auch eine freiwillige Verpflichtung ist sie nicht eingegangen.

Sicher muss hier genannt werden, dass die Hamburger Sparkasse AG zahlreiche Guthabenkonten eröffnet hat und diese im Rahmen einer "speziellen" Sachbearbeitung führt. Ich verweise hier u.a. auf die aktuellen Berichte.

Gleichzeitig ist jedoch auch eine vermehrte Kündigungswelle und Kontoeröffnungsverweigerung festzustellen. Dieses in der Regel bei "unbeliebten" Kunden, die sich oft nicht selbstständig helfen können. Trotz intensiver Interventionen durch Dritte ist die Hamburger Sparkasse AG oft nicht bereit an ihren Entschlüssen etwas zu ändern. Es werden oft "scheinheilige" Gründe angegeben und letztendlich wird dann auf die nicht unterzeichnete Selbstverpflichtung hingewiesen.

Dieses führt dazu, dass immer mehr BürgerInnen in Hamburg kein Konto bekommen bzw. dieses verlieren. Die Folgen, auch für die Freie und Hansestadt Hamburg, sind bekannt.

Daran wird auch der neue Vorschlag des Bundesjustizministeriums nichts ändern, denn ein einklagbarer Anspruch im Rahmen einer gestärkten Selbstverpflichtung auf ein Girokonto würde für die Hamburger Sparkasse AG wieder keine Gültigkeit besitzen.

Dieses kann meiner Meinung nach nicht das Ziel einer solchen Selbstverpflichtung sein. Gerade unter Berücksichtigung des filialmäßigen und wohnraumnahen Verbreitungsgebietes der Hamburger Sparkasse AG, bei gleichzeitigem Auftritt als "Sparkasse", würde dieses eine weitere Verschlechterung der Situation für bestimmte Gruppen von Hamburgern bedeuten.

Was kann in dieser Angelegenheit unternommen werden. Welchen Einfluss kann die Politik nehmen? Wäre ein gesetzlicher Anspruch nicht sinnvoller?

Mit freundlichen Grüssen

Mark Schmidt-Medvedev

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt-Medvedev!

Ein gesetzlicher Anspruch macht lediglich Sinn, wenn es zu einer gesetzlichen Regelung keine Alternative gibt. Vorliegend muß die Alternative jedoch in der Vielzahl der am Markt ansässigen Kreditinstitute gesehen werden, welche grundsätzlich den Regeln des Marktes entsprechend handeln. Insofern besteht jedenfalls theoretisch für jeden Interessierten die Möglichkeit bei einem Kreditinstitut ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen.

Dass die Realität hingegen häufig anders aussieht und Kreditinstitute - ebenfalls den Regeln des Marktes folgend - Kontoführungen auf Guthabenbasis ablehnen ist bedauerlich! Allerdings sehe ich eine Alternative im Sinne staatlichen Zwanges zur Zeit nicht, unsere Grundrechtsordnung kann niemanden zwingen ein - unterstelltes - Solvenzrisiko zu übernehmen oder kaum kostendeckend zu arbeiten. Das beste Mittel gegen die so wirkende Marktregulanz ist eine vernünftige, auf Arbeitsplätze ausgerichtete Wirtschaftspolitik, die jedem Willigen die Möglichkeit zur Aufnahme einer Arbeit und zur regelmäßigen Entlohnung gibt; dann wird die Frage der Kontobeanspruchung sich auflösen. Hieran gilt es zu arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Müller-Kallweit -MdHB- CDU-Fraktion