Frage an Wolfgang Müller-Kallweit von Björn R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Kollege Müller-Kallweit,
der Schutz derjenigen, die innerhalb eines Betriebs oder einer öffentlichen Einrichtung Hinweise auf Risiken oder Verbesserungsmöglichkeiten geben wollen, bedarf dringend einer gesetzlichen Regelung ( http://relaunch.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/whistleblower.pdf ). Dies gehört zu den unerledigten Aufgaben der großen Koalition (war aber eine Legislaturperiode früher schon im BT).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im nächsten Bundestag schnellstmöglich eine gesetzliche Regelung gefunden wird, die nicht hinter den 2008er Entwurf von BMJ und BMELV ( http://www.bundestag.de/ausschuesse/a10/anhoerungen/a10_81/16_10_849.pdf ) zurückfällt und insbesondere sicher stellt,
dass die jeweilige Leitung die intern vorhandenen Informationen keinesfalls ignorieren kann, wenn es um potentielle Straftaten geht - aber auch Anreize dafür erhält, Hinweise, die sich "nur" auf unternehmensrelevante Chancen oder Risiken beziehen, aufzugreifen (im Gesellschaftsrecht, Compliance) ;
dass Mitarbeiter, die befürchten müssen, dass ihre Hinweise NICHT verantwortungsbewusst geprüft werden, selbst verantwortlich eine geeignete Stelle für ihr Whistleblowing wählen können und klargestellt ist, dass diejenigen, die solche Mitarbeiter benachteiligen einen schwerwiegenden Compliance Verstoß begehen, der Konsequenzen für die Zukunft haben muss ?
Den Unternehmern, insbesondere den Compliance Verantwortlichen, werden Sie auf diese Weise einen Gefallen tun - nicht zuletzt weil dieser Kreis (inkl. internen Juristen, Revisoren, Risikomanagern und selbst Qualitätsmanagern) weiß, wie schnell sie sich selbst in der Position des potentiellen Whistleblowers finden können.
Wettbewerbsfähigkeit und Gemeinwohl dient es auch. Nicht zuletzt ist der Nachholbedarf Deutschlands auf diesem Feld gegenüber seinen Wettbewerbern mehrfach international festgestellt und kritisiert worden.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
RA Björn Rohde-Liebenau
(Hinweisgeber Ombudsmann)
Sehr geehrter RA Rohde-Liebenau,
ich gebe zu, dass ich mich mit der in Ihrer Frage enthaltenen Problematik in der Vergangenheit nicht beschäftigt habe und mir die von Ihnen geschilderten Umstände und Erwägungen neu sind. Ich werde mich, nach einer Wahl in den Bundestag, dieses Themas annehmen.
Ihr
Wolfgang Müller-Kallweit