Frage an Wolfgang Methling von Michael P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Methling,
- zunächst vielen Dank für Ihre freundliche und umfassende Antwort auf meine Fragen zur strafrechtlichen Rehabilitierung unschuldiger SBZ-Opfer 45-49.
Mit Ihrer Sachkompetenz und Ihrer ehrlichen Art haben Sie m. E. gute und ganz reale Chancen, der nächste Ministerpräsident des Landes MV zu werden; - ich persönlich wünsche Ihnen diesen Erfolg !
Bitte gestatten Sie mir aber diese Fragen in eigener Sache:
Wie würden Sie unsere realen Chancen erachten, die strafrechtliche Rehabilitierung meines Großvaters Leopold v. Plessen (Gut Dolgen bei Laage) tatsächlich vor der StrReha-Kammer des Landgerichts in Schwerin zu erreichen ?
Mein Großvater war ein einfacher und redlicher Landwirt; -kein Mitglied in der NSDAP; -kein Kriegsteilnehmer; -kein Ausbeuter oder Schurke und Scherge - nur ein Mecklenburger, der sein Gut und seine Heimat liebte, die er nicht lebend verlassen wollte.
- Zeitzeugen in Dolgen werden es jederzeit bestätigen. -
- Was spricht Ihrer Meinung nach gegen eine posthume strafrechtliche Rehabilitierung nach § 1 Abs. 5 StrRehaG, die m. E. eine lange überfällige Selbstverständlichkeit wäre ? Einige Tausend Euro mußten wir aber bereits aufbringen, nur um den Beweis anzutreten, dass ein ehrbarer und anständiger Mensch kein Nazi- und Hauptkriegsverbrecher war; - eine völlig unverständliche Beweislastumkehr wird hier aufgezwungen : Unschuldige müssen in diesem Rechtsstaat ihre Unschuld beweisen.
Ich frage Sie nochmals abschließend, Herr Professor :
- Wird die Familienehre und Reputation des NS-unbelasteten Mecklenburgers Leopold Freiherr von Plessen Ihrer Meinung nach über den § 1 Abs. 5 StrRehaG wiederhergestellt werden ?
- Wie müssen die Richter der StrReha-Kammer rechtsstaatlich und auch menschlich entscheiden ?
Hochachtungsvoll
Michael Pfeiffer