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Wolfgang Methling
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Frage von Maria R. •

Frage an Wolfgang Methling von Maria R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Methling,

ich hatte einige Fragen an Ihren Kollegen Herrn Dr. Backhaus in seiner Funktion als Landwirtschaftsminister gestellt, die die Förderung der Abwassermaßnahmen im ländlichen Raum in M-V betreffen.

Hierfür sei das Umweltministerium zuständig, schrieb Herr Dr. Backhaus, deshalb wende ich mich nun an Sie.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die offen gebliebenen Fragen beantworten könnten.
http://www.kandidatenwatch.de/frage-858-9023--p428.html#frage37150

Mit freundlichen Grüßen
Maria Rosemeyer

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rosemeyer,

es ist in der Tat so, dass der Bau von Kläranlagen durch das Land gefördert wird. Diese Entscheidung wurde bereits 1990 getroffen und obwohl ich erst seit 1998 Umweltminister in M-V bin, halte ich die damalige Entscheidung für richtig. 1990 hatten wir im Land die Situation, dass nur rund 64% der Bevölkerung, im ländlichen Raum gar nur rund 23% der Bevölkerung an öffentliche Kläranlagen angeschlossen waren. Entsprechend schlecht war auch die Wasserbeschaffenheit der Gewässer. Damals entsprachen 13% der Fließgewässer nur den Güteklassen IV und V, nur knapp 40% der Güteklasse II. Es musste also dringend gehandelt werden. Seit 1991 flossen rund 800 Millionen Euro an Fördermitteln des Umweltministeriums in fast 1.900 Einzelmaßnahmen der Abwasserbeseitigung. Das von den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften in die Abwasserbeseitigung investierte Gesamtvolumen beträgt rund 1,4 Milliarden Euro. Unter Berücksichtigung weiterer Investitionen, so z. B. der Wirtschaft, kann von einem Gesamtinvestitionsvolumen in die Abwasserbeseitigung von rund 2,5 Milliarden Euro ausgegangen werden. Auf Grund dieser Investitionen hat sich der Zustand unserer Gewässer seit 1990 drastisch verbessert. Der Anteil der Gewässer, die heute den Güteklassen I und II zuzuordnen sind, hat sich auf 84% erhöht, Fließgewässer der Güteklassen IV und V gibt es nicht mehr. Dank der Sanierung und des Neubaus zahlreicher Kläranlagen und Tausender Kilometer Kanalisation gehören Badeverbote an unseren Küsten, aber auch in den Binnengewässern, der Vergangenheit an.

Gegenwärtig beträgt der Anschlussgrad an öffentliche Abwasseranlagen in M-V etwa 82%. Bei einer Einwohnerdichte von 74 Einwohnern je Quadratkilometer sind einer zentralen Erschließung jedoch von vornherein technische Grenzen gesetzt. Auf der Grundlage der vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzepte wurde die Erreichung eines Anschlussgrades an öffentliche, zentrale Abwasseranlagen von etwa 85 - 88% unter wirtschaftlichen Aspekten als vertretbar eingeschätzt. Das bedeutet, das etwa 12 - 15% der Einwohner des Landes dauerhaft ihr Abwasser über Kleinkläranlagen, die den Regeln der Technik entsprechen, eigenverantwortlich reinigen müssen. Aber Abwasserbeseitigung kostet Geld, sehr viel Geld und zahlen müssen dies in erster Linie die Abwasserproduzenten. Um die Kosten für die Bürger auf ein erträgliches Maß herunter zu schrauben, fördert das Umweltministerium seit Jahren sowohl den Bau von zentralen Abwasseranlagen, aber auch von Kleinkläranlagen. Gefördert wird die ökologisch und ökonomisch sinnvollste Variante. Die Wahl ist jeweils standortabhängig und kann sowohl eine zentrale, semizentrale oder dezentrale Variante sein.

Einen weiteren Gesichtspunkt will ich nicht unerwähnt lassen. Der Schutz unserer Gewässer ist kein Selbstzweck, sondern dient den Menschen einschließlich nachfolgender Generationen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen. Durch die Europäische Union sind die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet. Diese fordert, dass alle europäischen Gewässer bis zum Jahr 2015 in einen guten ökologischen, d.h. naturnahen Zustand zu bringen sind. Dazu bedarf es gewaltiger Anstrengungen und die Verbesserung der Abwasserbeseitigung ist zwingend notwendig, um die organische Belastung der Gewässer weiter zu reduzieren. Je besser die Abwasserbeseitigung, desto sauberer sind unsere Flüsse und Seen. Ohne die Fördermittel aus dem Umweltministerium wären viele der für den Gewässerschutz aber auch die wirtschaftliche Entwicklung notwendigen Investitionen nicht zu dem erforderlichen Zeitpunkt möglich gewesen. Im Übrigen hätten die Investitionen zu höheren finanziellen Belastungen bei den Abwasserproduzenten geführt. Auch hätten viele Bürger beim Bau bzw. der Erneuerung ihrer Kleinkläranlage nicht unterstützt werden können. Derzeit gehen weitaus mehr Anträge ein, als Geld aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln zur Verfügung steht.

Um es auf den Punkt zu bringen: Wichtigstes Ziel der Förderung von Kläranlagen ist die Verbesserung der Umwelt, speziell der Gewässersituation. Nach dem Primat der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden die Maßnahmen finanziell gefördert, die mit den zur Verfügung stehenden Mitteln den größten Erfolg für den Umweltschutz bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Methling