Portrait von Wolfgang Methling
Wolfgang Methling
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Methling zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Eckart K. •

Frage an Wolfgang Methling von Eckart K. bezüglich Soziale Sicherung

Bürokratie in Reinkultur
Als Selbstständiger ist es nicht immer leicht, mit den Behörden klar zu kommen. Seit dem 15.Januar 2005 besteht nun bereits mein PR-Büro "Start up ins Blatt". Neben meiner PR- und journalistischen Tätigkeit bin ich noch als Makler und Solarfachberater tätig.
Im März 2006 stellte ich bei der Arbeitagentur Rostock einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit gemäss § 28a SGB III. Bis heute wurde seitens der Behörde noch keine Entscheidung getroffen, stattdessen werden laufend weitere Informationen nachgefordert und zum Teil hahnebüchende Auskünfte verlangt. So solle ich zum Beispiel nachweisen, dass ich tatsächlich mehr als 15 Stunden in der Woche tätig bin etc.
Wenn es darum ginge, dass bestimmte Einrichtungen Gelder von den Bürgern zu bekommen haben, geht deren Durchsetzung unwahrscheinlich schnell. Geht es aber um Dinge, wovon der Bürger einen Nutzen haben könnte, wird ein bürokratischer Hürdenlauf verlangt.
Sehen Sie, Professor Methling, Möglichkeiten, wie Bürger, insbesondere Selbstständige, schneller zu Ihrem Recht kommen könnten? Welche Möglichkeiten sehen Sie, vor allem Bürger gegen Behördenwillkür und inkompetente Entscheidungen zu schützen?

Beste Grüße und Wünsche!

Eckart Kreitlow, 18311 Ribnitz-Damgarten

Portrait von Wolfgang Methling
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kreitlow,

ich stimme Ihnen zu, dass Behörden generell den Auftrag haben, Entscheidungen, die die Existenzsicherung eines Bürgers/Antragstellers betreffen, ohne Verzögerungen zu treffen. Dies können die jeweiligen Mitarbeiter nur, wenn die notwendigen Grundlagen für die Entscheidungsfindung vorliegen. Im Fall des § 28 a SGB III ist dies ausdrücklich ein Mindestumfang der selbständigen Tätigkeit von 15 Stunden. Der Nachweis hierzu wird daher von Ihnen nicht aus Behördenwillkür, sondern auf Grund der Forderungen des Bundesgesetzgebers (sog: Hartz III-Gesetz) verlangt.

Ihre Frage nach den generellen Möglichkeiten, sich gegen Behördenwillkür zu schützen, möchte ich aufgreifen, um Sie auf eine Besonderheit in unserem Bundesland hinzuweisen. Neben dem Petitionsausschuss gibt es in unserem Land die vom Landtag eingesetzte Bürgerbeauftragte, die die Aufgabe hat, Rechte von Bürgern gegenüber der öffentlichen Verwaltung zu wahren. Bitten und Beschwerden von Bürgern, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen, werden von ihr entgegen genommen, geprüft und es wird ggf. Abhilfe geschaffen. Die derzeitige Bürgerbeauftragte, Heike Lorenz, wurde übrigens von meiner Partei vorgeschlagen. Zu erreichen ist sie unter: Die Bürgerbeuftragte des Landes M-V, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Tel: 525-2709, Fax: 525-2744.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft gleichzeitig einen ganz praktischen
Hinweis gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Methling