Frage an Wolfgang Methling von Annelie und Bodo B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Prof. Methling, für Ihre Antwort möchten wir uns bedanken. Sie sprechen über einschlägige Grenz- u. Richtwerte. Für die Frequenzen kleiner 10 Hz, die in unserem Haus mehrfach messtechn. nachgewiesen wurden, also für den Infraschallbereich, gibt es lt. DIN keine Grenz- bzw. Richtwerte. Die DIN 45680 legt dieses ganz eindeutig in ihrem Geltungsbereich fest. Für diesen Frequenzbereich sind EINZELFALLENTSCHEIDUNGEN zu treffen. In unserem Fall handelt es sich nicht um Lärm, sondern um tieffrequente Schallwellen. Wir fragen Sie, warum unser außergewöhnliches Problem nicht gemeinsam mit uns im Interesse unserer Gesundheit gelöst wurde, warum in den vielen Jahren keine Entscheidung gefällt wurde, die uns ein menschenwürdiges Leben gewährleistet. Zu alledem sind DIN keine Rechtsvorschriften, so hat es auch das Bundesverwaltungsgericht (AZ 4 B 175/96) entschieden. Infraschall ist für den menschlichen Körper äußerst gefährlich, gesundheitsschädigend; aus Abenteuerlust verlassen wir nicht schon über 10 Jahre tagtäglich unser neu errichtetes Einfamilienhaus und flüchten in eine Ersatzwohnung. Wir haben Ihnen mit Schreiben vom 20.02.2006 in aller Ehrlichkeit angeboten, unser Haus mietfrei zu bewohnen. Wir sind davon überzeugt, daß dann unser Problem schnell gelöst wird. Warum haben Sie unser Angebot nicht angenommen? Mitglieder des Petitionausschusses des Landtages haben bei einer Ortsbesichtigung im Mai 2006 in unserem Haus ebenfalls Schwingungen festgestellt, bekanntlich haben es auch im Januar 1996 die Probanden der Gesundheitsbehörde Parchim. In absehbarer Zeit wird keine gerichtliche Entscheidung gefällt, eine Messung bei gefrorenem Erdreich und unter Volllast des Heizhauses, die lt. Beweisbeschluß des OLG seit März 2004 erfolgen sollte, steht nach 30 Monaten immer noch aus. Daß tieffrequente Schallwellen vom Heizhaus in unser Wohnhaus übertragen werden, ist unbestritten, ist messtechnisch nachgewiesen. Warum entziehen Sie sich Ihrer Verantwortung?
Sehr geehrte Familie Bählkow,
ich kann nur noch einmal betonen, dass ich viel Verständnis für Ihre Situation habe und alle mir möglichen Maßnahmen veranlasst habe. Es ist mir klar, dass Ihnen das nicht genügt, da das Ergebnis nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Mehr kann ich im Moment nicht für Sie tun.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Methling