
(...) „Die Träger des Ganztagsangebotes sollten in der Art der Anstellung sowie in der Vertragsgestaltung mit ihren außerschulischen Fachkräften sehr gründlich sein, um etwaigen Prüfungen angemessen und rechtlich sicher begegnen zu können. Selbst wenn die außerschulischen Fachkräfte in ihren Honorarverträgen unterschreiben, dass sie sich selbst versichern und ihr Einkommen selbständig versteuern, ändert das die Prüfkriterien der Sozialversicherungsträger nicht. (...)