Frage an Wolfgang Kubicki von Gabriele K. bezüglich Bildung und Erziehung
SgH Kubicki,
ich arbeite als Koordinatorin der Offenen Ganztagsschule der Gem.-Schule am Seminarweg in SE und habe ein Problem mit meinem Vertrag, der sich meines Erachtens nicht im rechtlich sicheren Bereich bewegt. Es handelt sich um einen Honorarvertrag (freier Dienstleistungsvertrag), geschlossen zwischen dem Schulträger und mir (allen Koordinatorinnen in SE). Nach diesem Vertrag, in "gutem Glauben" unterschrieben, gelte ich als selbstständig und muss mich selbst versichern (KV, Berufshaftpflicht etc.). Ich habe nun erfahren, dass ich auch in die Arbeitslosen- u. RV einzahlen müsste (dann bräuchte ich nicht mehr zu arbeiten, sondern müsste noch Geld mitbringen). Leider passt dieser Vertrag nicht zum Tätigkeitsbereich. Ich arbeite orts- weisungs- und zeitgebunden, habe keine eigenen Angstellten, zahle keine Gehälter, mache keinen Umsatz, um nur einige Punkte zu nennen, die gegen eine Selbstständigkeit sprechen. Per Gesetz gelte ich von daher als angestellt und dürfte nicht auf Honorarbasis arbeiten. Ich (die Koordinatoren der OGSchulen) schweben hier in völlig luftleerem Raum. Lt. Auskunft meines Versicherungsagenten (sehr zuverlässig!) und eines bekannten Steuerberaters üben wir alle eine Scheinselbstständigkeit aus, die, sollte der Sachverhalt bestätigt werden, uns für mindestens 3 Monate rückwirkend zur Nachzahlung von Sozialbeiträgen "verdonnert" und den Arbeitgeber (Schulträger) sogar 4 Jahre rückwirkend. Aus diesem Grunde kämpfe ich seit über 1 Jahr für einen Festvertrag. Von der Jugendbildungsstätte Krs SE "Mühle" wurde in Zusammenarbeit mit den Kreisen Pinneberg und Herzogt. Lauenb. ein Leitfaden zum "Handling" der OGSchulen herausgegeben, der für sich spricht.
Nun meine Frage: Können Sie hier helfen? Man hat mir sogar geraten, mich an Politiker zu wenden, die einen entsprechenden Antrag stellen müssten, um den Koordinatorinnen zu einem sozial abgesicherten Arbeitsverhältnis zu verhelfen.
Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
Gabriele Kruse
Sehr geehrte Frau Kruse,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihrer Schilderung teile ich die Einschätzung Ihres Steuerberaters, dass es sich bei diesem Vertrag um ein "scheinselbständiges" Arbeitsverhältnis handeln könnte. Auch, wenn der Vertrag mir nicht im Wortlaut vorliegt, sprechen viele Indizien für diese Annahme.
Ich kann Ihnen deshalb nur raten, sich direkt mit dem Schulträger als Vertragspartner in Verbindung zu setzen und Ihre Bedenken offen zu schildern. Immerhin geht der Schulträger als Vertragspartner ein erhebliches Risiko ein.
Darüber hinaus gibt es eine gemeinsame Broschüre der Kreise Segeberg, Herzogtum-Lauenburg und Pinneberg mit Empfehlungen zur Ausgestaltung der Offenen Ganztagsschule.
Dort heißt es u.a. auf S. 22 der Broschüre:
„Die Träger des Ganztagsangebotes sollten in der Art der Anstellung sowie in der Vertragsgestaltung mit ihren außerschulischen Fachkräften sehr gründlich sein, um etwaigen Prüfungen angemessen und rechtlich sicher begegnen zu können. Selbst wenn die außerschulischen Fachkräfte in ihren Honorarverträgen unterschreiben, dass sie sich selbst versichern und ihr Einkommen selbständig versteuern, ändert das die Prüfkriterien der Sozialversicherungsträger nicht. Gegen eine Anstellung außerschulischer Fachkräfte auf Honorarbasis spricht darüber hinaus die Tatsache, dass Honorarkräfte nicht über den Träger haftpflicht- und unfallversichert sind (Versicherung).“
Die vollständige Broschüre können Sie abrufen unter:
http://www.vjka.de/Dateien2009/OGS-Leitfaden.pdf
Dem Schulträger dürfte diese Broschüre sicherlich bekannt sein. Sicherlich können die dortigen Ausführungen zur Klärung des Sachverhaltes beitragen und entsprechende Vertragsmodalitäten gefunden werden.
Sicherlich wird Ihnen bei weiteren Fragen die FDP- Kreistagsfraktion auf dieses Thema anzusprechen. Ich bin mir sicher, dass diese Ihnen gerne bei der Klärung der Fragen behilflich sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki