Wieso handeln Sie mit der Ausfuhrgenehmigung von schweren Waffen in die Ukraine entgegen aller bisherigen deutschen und europäischen Richtlinien? Mit welchem Recht hebeln Sie dies nun einfach aus?
Die Ausfuhrgenehmigung von schweren Waffen in die Ukraine widersprechen aller bisherigen deutschen und europäische außenpolitischen Richtlinien und Maßstäben. Mit welchem Recht hebeln Sie dies nun einfach aus und bringen uns an den Rand eines Weltkrieges?
Hintergründe:
Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung seit 1971 für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden bekräftigt durch ähnliche europäische Regelungen: Nach Art. 2 III des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates v. 8.12.2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern verweigern die EU-Mitgliedstaaten die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Militärgüter, „die im Endbestimmungsland bewaffnete Konflikte auslösen bzw. verlängern würden oder bestehende Spannungen oder Konflikte verschärfen würden.“
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