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Frage von Sabine B. •

Wie stehen sie zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 über das im September entschieden werden soll ?

Die zukünftige Festlegung der entsprechenden Hygiene und Infektionsstandards durch das RKI müssen von den entsprechenden Einrichtungen befolgt werden und wird ggf, dazu führen, dass somit die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch die Hintertür eingeführt wird, da nun die Arbeitgeber den Impfstatus als Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis verwenden können. Darüberhinaus werden nach meinem Verständnis nun auch Privathaushalte, die auf einen Pflegedienst angewiesen sind, zur Impfung gedrängt, da auch der Pflegedienst sicherstellen muss, dass die RKI Standards eingehalten werden. Das Gesetz ermächtigt nun auch, die Kontrolle in Privathaushalten und schränkt damit dauerhaft das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) ein.

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