Wie beurteilen Sie rückwirkend Ihre 7jährige Tätigkeit als Strafverteidiger von Hanno Berger in Bezug auf seine Rolle in den CumEx-Geschäften
Sehr geehrter Herr Kubicki,
Sie waren lt. Handelsblatt 2013-2020 als Strafverteidiger von Hanno Berge tätig und haben noch im Jahr 2020 diese Tätigkeit gerechtfertigt, mit dem Argument, dass das Strafrecht nicht der Ort sei, gesetzgeberische Entscheidungen zu korrigieren.
Dazu 2 Fragen:
1) Wie beurteilen Sie Ihr Engagement als Strafanwalt von Hanno Berger angesichts der aktuellen Entwicklungen im Strafprozess gegen Hanno Berger?
2) Welche gesetzgeberischen Pläne haben Sie als Präsidiumsmitglied der FDP, als Mitglied des dt. Bundestags und als Bundestagsvizepräsident, um vermeidlichen "Gesetzeslücken" - die Steuerhinterziehungspraktiken fördern - zu schließen, und sich damit für eine faire und leistungsgerechte Besteuerung zu engagieren?
Quellen:
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cum-ex-171.html