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Wolfgang Kubicki
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Frage von Franz M. •

Warum berufen sie keine Covid Kommission ein, obwohl sie es wollen?

Sehr geehrter Herr Kubicki,

laut Grundgesetz Artikel 38, sind Abgeordnete "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Jetzt schrieben sie aber auf X/Twitter, dass es nach der nächsten Wahl keine Koalition geben wird, wo keine solche Kommission einberufen wird. Dementsprechend sagt ihr Gewissen, dass eine Aufarbeitung erfolgen sollte. Warum rufen Sie dann keine ein, wenn sie als Abgeordneter an keine Weisungen/Aufträge gebunden sind? Bricht man etwa das Grundgesetz und Abgeordnete sind doch nicht so frei?

https://dejure.org/gesetze/GG/38.html

https://x.com/KubickiWo/status/1812033703738040628

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

 

Es gibt ein - gewolltes - verfassungsrechtliches Spannungsverhältnis zwischen dem freien Mandat aus Art. 38 Abs. 1 GG und der Fraktionsbildung entsprechend Art. 53a Abs. 1 GG. Eine Fraktion kann als solche nur einen Sinn ergeben, wenn es ein Mindestmaß an sogenannter "Fraktionsdisziplin" gibt. Darauf gründen in der Regel auch Koalitionsverträge, die meist vorsehen, dass die Fraktionen nur gemeinsam für oder gegen politische Vorhaben im Parlament anstimmen. So heißt es im aktuellen Koalitionsvertrag: 

 

"Im Deutschen Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen."

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kubicki

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