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Wolfgang Kubicki
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Frage von Dr. Anil K. J. •

Herr Kubicki, Sie kritisieren (zurecht) die Forderungen nach bundesweiten 2G-Regelungen. Warum setzt die FDP nicht ein gesetzliches Verbot solcher Regelungen durch oder klagt dagegen, wo sie gelten?

Auch für den Fall, dass die FDP sich mit einer solchen Gesetzesinitiative nicht durchsetzen könnte (was ja in gewisser Weise wahrscheinlich ist), gegen 2G müsste - als offensichtlich menschenrechtsverletzende, diskriminierende und verfassungsfeindliche Regelung - ersatzweise umgehend geklagt werden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. J.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für eine derartige Gesetzesinitiative gibt es keine Mehrheiten im Deutschen Bundestag. Auch die jüngste Änderung des Infektionsschutzgesetzes stellt keinen Blankoscheck für die Länder dar, denen die Umsetzung des Infektionsschutzes weiter obliegt. Insbesondere die aktuell in Rede stehenden Maßnahmen „2 G“ oder „2 G Plus“, müssen sich am strengen verfassungsrechtlichen Maßstab messen lassen. Zu beachten wird dabei auch sein, dass auch von Geimpften eine Infektionsgefahr ausgehen kann. Es gibt durchaus gewichtige wissenschaftliche Stimmen, die eine 2-G-Regelung deshalb sehr kritisch sehen.

Was die (verfassungs-)rechtlichen Leitplanken für derartige Regelungen angeht, so erwarten nicht wenige in der Rechtswissenschaft, dass diese im Zusammenhang mit dem seit 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren zur Masernimpfpflicht ergehen könnten, dessen Entscheidung für dieses Jahr angekündigt wurde.

Beste Grüße

 

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