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Wolfgang Kubicki
FDP
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Frage von Jan D. •

Hallo Hr. Kubicki. Wie entscheiden Sie bzw. Ihre Fraktion bzw. das Oarlament, welche Experten gehört werden und welche nicht? siehe: https://m.youtube.com/watch?v=ZH51PzPlIZk

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen das Vertrauen der Bevölkerung egal ist.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Auswahl wird in den fachpolitisch zuständigen Arbeitskreisen der Fraktion getroffen. In der Regel benennen die verschiedenen Fraktionen in den Ausschüssen eigene Sachverständige, die dann von allen befragt werden können. Die Dauer des Fragerechts der einzelnen Fraktionen richtet sich aber dann oftmals nach der Größe der Fraktionen. Bei der Anhörung zur Impfpflicht, wo neben zwei Fraktionsanträgen auch verschiedene Gruppenanträge Gegenstand der Beratungen waren, wurde analog verfahren. Im Ergebnis führte das zu einer beachtlichen Bandbreite an Expertise, die dem Ausschuss zur Verfügung stand. Natürlich wäre es immer möglich, noch mehr Expertinnen und Experten anzuhören, aber da das Fragerecht endlich ist, empfiehlt es sich, sich zu beschränken.

Die Arbeitskreise der Fraktion stehen aber darüber hinaus in regelmäßigem Kontakt mit einer Vielzahl von Expertinnen und Experten und laden diese auch in die Arbeitskreise ein.

Mit freundlichen Grüßen

 

Wolfgang Kubicki

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