Frage an Wolfgang Kubicki von Edith T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kubicki,
der Quelle RND vom 14.04.21 ist zu entnehmen, dass die FDP bezüglich des Infektionsschutzgesetzes keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung sieht. Wieso wird trotzdem u. a. über Ausgangssperren diskutiert und nicht ein komplettes VETO eingelegt? Zum einen sind ja wohl auch die Inzidenzwerte fragwürdig und manipulierbar. Zum anderen ist der Einsatz der PCR-Tests bei Asymptomatischen - zumal unter den uneinheitlichen CT-Werten - unter Wissenschaftlern höchst umstritten.
Es kann doch nicht sein, dass ein sowieso schon verschärftes und extrem einschneidendes InfSchG auf einer so dünnen Basis so extreme und unverhältnismässige Grundrechtseinschränkungen zur Folge hat?
Herzlichen Dank - auch für Ihr bisheriges starkes Engagement!
Edith Thoma
Quellen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/802668/28dabb19265f7b240fe2bbea253c12ba/19_14_0233-4-_ESV-Werner-Bergholz_Cov19-Teststrategie-1--data.pdf
https://www.epochtimes.de/wissen/beipackzettel-pcr-tests-nur-fuer-patienten-mit-covid-symptomen-vorgesehen-a3370684.html
https://cormandrostenreview.com/report/
https://2020news.de/drosten-vorgaenger-wendet-sich-gegen-die-regierung/
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article230407507/Ct-Wert-Wir-muessen-die-Ergebnisse-der-PCR-Tests-genauer-auswerten.html
Sehr geehrte Frau Thoma,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es gibt vielfach vorgetragene verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes. Eines der Argumente war, dass die reine Inzidenzzahl ungeeignet ist, um das Pandemiegeschehen realistisch abzubilden. Dies hat mir im Übrigen auch das Bundesgesundheitsministerium schriftlich bestätigt. Schwere Grundrechtseingriffe auf einen Wert abzustellen, der - wie zu Ostern erkennbar - erheblichen Schwankungen unterlegen ist, ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Deshalb - und auch mehreren anderen Gründen (z.B. Ausgangssperre) - hat die Fraktion der Freien Demokraten gegen diese Novelle gestimmt.
Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz nicht lange Bestand haben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki