Frage an Wolfgang Kubicki von Gaby D. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Hr. Kubicki
Was ist aus dem Thema Doppelbesteuerung der Rente geworden. Ich erinnere mich, dass Sie die Regierung aufgefordert haben, den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich auszuräumen und entsprechende Berechnungen vorlegt?
Sehr geehrte Frau Dietz-Paulig
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Thematik der doppelten Rentenbesteuerung vom 21.06.2020
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde zum Jahresbeginn 2005 die sogenannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Hiermit sorgte die schwarz-rote Bundesregierung, nach wiederholten Mahnungen des Bundesverfassungsgerichts, dafür, dass Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem Jahr 2040 vollständig der Einkommenssteuer unterliegen. Konkret wird bei Rentenbeginn der Anteil der Rente ermittelt, der künftig der Besteuerung unterliegt. Dieser einmalig festgelegte Anteil gilt dann bis zum Ende des Rentenbezuges. Bei einem Rentenbeginn im Jahre 2005 beträgt der Anteil der der Besteuerung 50 Prozent. Für jeden hinzukommenden Rentenjahrgang wird der Besteuerungsanteil weiter erhöht, ab 2040 wird der Rentenbezug dann zu 100% versteuert.
Bei der Umsetzung des Gesetzes wurde aus Sicht der FDP vernachlässigt, dass es in der derzeitigen Ausgestaltung zu einer doppelten Besteuerung kommen kann. Denn trotz der immer höher werdenden Besteuerung der Rentenbezüge waren die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung wegen einer Höchstgrenze möglicherweise nicht vollständig abziehbar. Es ist zu erwarten, dass sich mit der schrittweisen Anhebung des Besteuerungsanteils die Anzahl der durch eine mögliche Doppelbelastung betroffenen stetig erhöht. Dies widerspricht jedoch eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das es dem Gesetzgeber explizit zur Auflage gemacht hatte, „dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird“ (2 BvL 17/99).
Die FDP steht der Haltung der Koalitionsparteien SPD und CDU/CSU sehr kritisch gegenüber, die gerichtliche Klärung betroffener Einzelfälle abzuwarten. Die FDP-Bundestagsfraktion plant daher eine parlamentarische Initiative einzubringen, die eine Vermeidung einer Zweifachbesteuerung auf staatlich geförderte Altersbezüge regelt, bevor hierzu das Bundesverfassungsgericht urteilt. Hierzu stehe stehen bereits die zuständigen Berichterstatter zur Einkommensteuer und zur Rentenpolitik im konkreten fachlichen Austausch.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki