Frage an Wolfgang Kubicki von Volker U. bezüglich Finanzen
Hallo Herr Kubicki,
durch die lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.) bin ich auf das Klimaschutzprogramm 2030 aufmerksam gemacht worden. Bei den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme steht unter anderem, dass "die Mindestanforderungen an die energetischen Maßnahmen" erfüllt sein müssen.
Allerdings konnte mir bislang niemand diese "Mindestanforderungen" definieren. Auch in den Veröffentlichungen zu diesem Gesetz habe ich nichts gefunden.
Darum wende ich mich nun an Sie:
Wir wollen zeitnah unser Dach sanieren lassen und es macht finanziell einen großen Unterschied, ob ein U-Wert von 0,20 W/(qm*K), wie es die EnEv 2016 vorgibt, erreicht werden muss, oder ob der Kfw-Standard mit einem U-Wert von 0,14 W/(qm*k) entscheidend ist.
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
V. U.