Frage an Wolfgang Kubicki von Ilka U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kubicki,
der Presse gemäß erfahre ich , dass die Bundes-FDP sich gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gestellt hat.
Allerdings wurde mit den Stimmen der FDP (noch unter Ihrer Anwesenheit im Landesparlament Schleswig-Holstein) der Antrag der AfD-Fraktion zu einer Klage gegen das NetzDG noch drei Tage
vor der Bundestagswahl abgelehnt, obwohl die Bundes-FDP sich
ausdrücklich gegen das NetzDG im Wahlkampf positioniert hat. Heute
stellen Sie sich als Bundestagsabgeordneter vehement gegen das
NetzDG.
Wie kommt es zu diesen Widersprüchen und dem durchaus mir erscheinenden wendehalsigem Verhalten der Landes-FDP?
Die Chancen für eine Klage standen gut, zumal selbst aus der EU starke Bedenken geäußert wurden.
Hätte die FDP hier nicht für die Sache kämpfen müssen und diese nicht nur aus Zierhaftigkeit gegenüber der AfD aufgeben dürfen?
Ich wäre für eine Erklärung sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß,
I. U.
Sehr geehrte Frau U.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Januar.
Die FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat bei der Debatte über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz am 16. November 2017 gemeinsam mit CDU und Grünen einem Antrag zu dieser Frage zugestimmt (LT-Drs. 19/347). Hierin fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das NetzDG „ernsthaft zu überprüfen, insbesondere um auch den bestehenden Kritiken und Bedenken Rechnung zu tragen“. Weiter heißt es: „Rechtsdurchsetzung ist originäre Aufgabe des Staates.“ Die logische Konsequenz dieser Forderung ist aus meiner Sicht, dass das Gesetz in der jetzigen Form abgeschafft wird.
Beste Grüße
Wolfgang Kubicki MdB