Frage an Wolfgang Kubicki von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kubicki,
wie zu lesen war, erstatteten Sie Anzeige wegen Geheimnisverrat http://www.mz-web.de/politik/-edathy-bosbach-kritisiert-oppermann,20642162,26247248.html . Ging es Ihnen dabei (auch) um die unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen? Welcher Sachzweck und welche konkrete - nachlesbare - Befugnisnorm gemäß Bundesdatenschutz-G. erlaubt es jemandem aus dem Bundeskriminalamt, Dritte betreffende Daten -z.B. Gerüchte - an ein Ministerium zu geben, welche aus dessen Sicht eindeutig schützenswert sind? Bitte klären Sie mich auf.
Mich interessiert auch Ihre Auffassung hinsichtlich der so genannten Drittgeheimniskontroverse. Ich möchte wissen, ob Sie - als Rechtsanwalt - die Privatgeheimnisse Dritter, welche Ihnen während Ihrer Berufstätigkeit zugetragen oder sonst bekannt gemacht werden, streng für sich behalten (und nur bei Vorliegen des informierten Einverständnisses des Geheimnisbetroffenen oder aufgrund eines irgendwie rechtfertigender Notstandes offenbaren) oder ob Sie solche Daten auch ohne Wissen des Dritten irgendwohin weiter geben oder gar nutzen, allein mit Einverständnis des Anvertrauenden bzw. Hinterbringenden. Breits am 2.10.2010 gestellte Fragen zu dieser m.E. hochwichtigen Angelegenheit hatte Ihr ansonsten nicht schweigsamer Parteigenosse Dr. med. Lotter (MdB) bis zu seiner Abwahl nicht beantwortet (Link 1). Ebenso schwieg die Richterin a.D. Winkelmeier-Becker (MdB, CDU) auf 2011 hier gestellte Fragen, obwohl eine Monografie vorgelegt worden war, welche eindeutig die zugunsten des Geheimnisbetroffenen ausfallende Rechtsauffassung stützt (2). Was ist da los?
Was ist Ihre Haltung in der Frage und welche Grundwerte-Entscheidung liegt dieser zugrunde?
Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie. Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_erwin_lotter-575-37788--f267275.html#q267275
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier_becker-575-38049--f299665.html#q299665
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre erste Frage ist verhältnismäßig leicht zu beantworten. Es war ja Sinn und Zweck meiner Anzeige, dieses aus meiner Sicht illegale Vorgehen des BKA-Präsidenten Ziercke Gegenstand von staatsanwaltlichen Untersuchungen zu machen. Es ist bzw. war dem BKA-Chef nicht gestattet, dem SPD-Fraktionsvorsitzenden bzw. Parlamentarischen Geschäftsführer, Thomas Oppermann, der zu diesem Zeitpunkt nicht einmal in Regierungsverantwortung stand, seine dienstlich gewonnenen Erkenntnisse über den "Fall Edathy" preiszugeben. Damit hätte sich Herr Ziercke nach meiner Auffassung strafbar gemacht.
Zu Ihrer zweiten Frage: Als Rechtsanwalt bin ich an eine Verschwiegenheitspflicht gebunden. Das bedeutet, dass ich Privatgeheimnisse meines Mandanten, von denen ich im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit erfahren habe, nicht ohne Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht weitergeben darf.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki