Frage an Wolfgang Kubicki von Erna G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kubicki,
bitte veröffentlichen Sie bzgl. ihres ESM Banklizenz Bazooka Antrags
http://www.faz.net/aktuell/politik/banklizenz-fuer-den-esm-kubicki-fordert-die-bazooka-11860202.html
den bilanziellen Überschuldungswert der im Rahmen des Marshall Plans gegründeten KFW und der EZB - unter Berücksichtigung der gekauften PIIGS-Staatsanleihen und Derivate zu fairen Marktwerten gemäss IAS 39 (nicht mehr zu Anschaffungskosten) - unter Führung u.a. ausländischer Group of 30 Agenten und teilen Sie mit wann dieser negative bilanzielle Wert durch eine KFW und EZB Rekapitalisierung durch den deutschen Steuerzahler durch Verkauf 10-jähriger deutscher Bundesanleihen ausgeglichen werden soll.
Könnten Sie erklären warum die deutsche Bevölkerung zusehen sollte wie ihr Volksvermögen nach Luxemburg alternativlos wegüberwiesen wird für Staatsanleihezinsmanipulationsversuche der dort eingeplanten Planstellenbeamten durch geheime Kauf Order Erteilung auf Kredit des deutschen Steuerzahlers an internationale Investment Banken zu unbekannten Gebühren und Konditionen - wg. der Konditionalität?
Glauben Sie die Unverletzlichkeit der ESM Order Urkunden und etwaiger ESM Konten mit einem negativen Kontostand - das der deutsche Steuerzahler innerhalb von 7 Tagen durch den deutschen Finanzminister ausgleichen soll ohne es erfahren zu dürfen - ist Europas demokratische Zukunft?
Sehr geehrte Frau Erna Günther,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. August. Soweit es mir möglich ist, möchte ich hiermit Ihre Frage beantworten:
Bezüglich des Erwerbs von Staatsanleihen der Europäischen Zentralbank, möchte ich Sie darauf verweisen, dass die EZB diese zu einem Nennwert unter 100 erworben hat. Sofern die Rückgabe wie bisher zum Ausgabepreis erfolgt, entsteht der EZB kein Verlust, sondern ein Gewinn. Dieser Gewinn wird abzüglich eines 20 prozentigen Anteils anteilig in die nationalen Zentralbanken weitergeleitet. Dadurch kommt der Gewinn der EZB mittelbar auch dem deutschen Steuerzahler zu Gute.
Die Behauptung, dass die Anteile bzw. die Gewinne des ESM dem luxemburgischen Staatshaushalt zufließen, ist falsch. In Artikel 36 Abs. 1 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) heißt es, dass der ESM "im Rahmen seiner amtlichen Tätigkeiten (...) von allen direkten Steuern befreit ist".
Von künftigen Erträgen des ESM wird Deutschland anteilig profitieren. In Artikel 23 Abs. 1 des Vertrages steht wörtlich: " Das Direktorium kann mit einfacher Mehrheit beschließen, eine Dividende an die ESM Mitglieder auszuschütten, falls die Summe aus eingezahltem Kapital und Reservefonds die für die Aufrechterhaltung der Darlehenskapazität des ESM erforderliche Höhe übersteigt und wenn die Anlageerträge nicht benötigt werden, um einen Zahlungsausfall gegenüber den Gläubigern zu verhindern. Die Dividenden werden im Verhältnis der Beiträge zum eingezahlten Kapital ausgeschüttet."
Deutschland sowie alle anderen ESM-Mitglieder haften nur im Rahmen ihres Anteils am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs. Im Artikel 8 Abs. 5 des Vertrages heißt es: "Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt. Kein ESM-Mitglied haftet aufgrund seiner Mitgliedschaft für die Verpflichtungen des ESM."
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki