Frage an Wolfgang Kubicki von Detlef K. bezüglich Verbraucherschutz
Ich bin der Auffassung, daß auch nicht abgegebene Stimmen bei einer Wahl Stimmen sind, die es wert sind, gehört und gewichtet zu werden.
"Ob wir also als Wahlbevölkerung am Fundament der Demokratie mitbauen oder ob wir als Gewählte Weg und Ziel bestimmen - es ist unser Land, in dem wir Verantwortung übernehmen, wie es auch unser Land ist, wenn wir die Verantwortung scheuen. Bedenken sollten wir dabei: Derjenige der gestaltet wie derjenige, der abseits steht - beide haben sie Kinder. Ihnen werden wir dieses Land übergeben. Es ist der Mühe wert, es unseren Kindern so anzuvertrauen, dass auch sie zu diesem Land ´unser Land´ sagen können."
Rede des neuen Bundespräsidenten Herrn Gauck, 18.03.2012.
Ich leite für mich aus diesen Worten ab, daß ich mit meiner Auffassung nicht alleine bin.
Somit stellt sich für mich die Frage: Wie bilde ich z.B. sogen. Nichtwähler in einem Wahlergebnis angemessen ab ? Wie wäre die Idee zu bewerten die sogen. Nichtwählerschaft mit einer Art anteiligen Gewichtung zu einer abgegebenen Stimme in den Wahlausgang einzubinden ?
Interessant fände ich es z.B. wenn aufgrund entsprechend hohen Nichtwähleranteils 50, 100 oder noch mehr Abgeordnetensitze nach der nächsten Wahl im Landtag bzw. Bundestag leer bleiben – prozentual auf die Parteien verteilt gemäß Wahlergebnis der „abgegebenen“ Stimmen.
Eine Mindestabgeordnetenzahl müßte dann sicherlich gewährleistet werden, um die Arbeitsfähigkeit des Bundestages sicherzustellen.
Sehr geehrter Herr Kleinelsen,
für Ihre Anfrage bedanke ich mich sehr herzlich. Die Entscheidung, nicht an einer Wahl teilzunehmen, respektiere ich selbstverständlich - ich heiße sie allerdings nicht gut. Für mich ist das Wahlrecht nicht nur ein großes Privileg, sondern auch eine staatsbürgerliche Pflicht. Wer freiwillig auf die Wahrnehmung seines Wahlrechts und damit die demokratische Teilhabe verzichtet, vergibt auch die Chance, selbst die Geschicke und die Zukunft unseres Landes mitzubestimmen. Selbstverständlich darf die Politik aber diejenigen, die nicht an Wahlen teilnehmen und damit eine Haltung zum Ausdruck bringen, nicht ignorieren. Wir müssen uns Gedanken darüber machen, warum sich immer mehr Menschen von der Politik abwenden und dies durch die Nichtteilnahme an Wahlen deutlich machen.
Ihren Vorschlag zur Berücksichtigung der Nichtwähler bei der Zusammensetzung unserer Parlamente halte ich in diesem Sinne allerdings für nicht zielführend. Denn eine bloße Verkleinerung des Parlaments würde an dessen Zusammensetzung nichts ändern. Und eine Berücksichtigung der Nichtwähler dergestalt, dass damit tatsächlich Konsequenzen für die parlamentarische Arbeit verbunden wären, vermag ich mir nicht nur praktisch nicht vorzustellen, ich halte sie darüber hinaus in ihren Auswirkungen auf den parlamentarischen Betrieb für fatal. Würden nämlich die Fraktionen durch die Einberechnung der Nichtwähler verkleinert werden, bekämen wir insbesondere bei den kleineren Fraktionen Schwierigkeiten insofern, als sie dadurch immer weniger arbeitsfähig würden. Schon jetzt ist der Arbeitsaufwand im schleswig-holsteinischen Landtag bei einer Fraktion mit der Mindestgröße von vier Abgeordneten hoch. Eine Reduzierung um die Hälfte hätte gerade für diese Fraktion enorme Folgen.
Zudem ist es meines Erachtens für niemanden offensichtlich, ob die bewusste Nichtwahl durch eine Art der „Parteienverdrossenheit“ oder durch eine allgemeine Ablehnung der parlamentarischen Demokratie motiviert ist. Ferner möchte ich anmerken, dass nicht einmal offensichtlich ist, ob die Nichtwahl bewusst oder z.B. aus Vergesslichkeit erfolgte. Vor diesem Hintergrund halte ich es für sehr schwierig, Ihre Vorschläge sachgerecht umzusetzen.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kubicki