Wolfgang Jokerst
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Beatrice K. •

Frage an Wolfgang Jokerst von Beatrice K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Themen:
* Gleichgeschlechtliche Familien anerkennen
* Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften vollenden

Sehr geehrter Herr Jokerst,
wir (meine Freundin und ich) möchten im Steuerrecht auf absehbare Zeit nicht mehr wie Fremde behandelt werden, so wie wir im Sozialrecht ja bereits voll in die Pflicht genommen werden. Auch im Beamtenrecht wünschen wir uns eine baldige Anerkennung. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist für uns, dass unser Wunsch nach "Verpartnerung" nicht gleichrangig dem Wunsch nach "Heirat" von einem Mann und einer Frau sein soll. Wieso müssen wir zu einer Stabstelle im Landratsamt, während Mann und Frau im Rathaus heiraten können?

Verfassungsrechtlich (2002) spricht nichts dagegen, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich der Ehe gleichzustellen.

Wie stehen Sie zu den obigen Themen und welche Richtung verfolgt ihre Partei dies bzgl.?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß,
Beatrice Kramer

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Kramer,

für meine Partei und auch für mich heißt das Ziel: volle Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Gerade Bündnis 90/Die Grünen haben hier viel erreicht. Wir haben mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz die eingetragene Lebenspartnerschaft durchgesetzt. Seit Januar 2005 gibt es auch Gleichstelltung der Lebenspartnerschaft bei der Rente. Außerdem haben wir die Stiefkindadoption in der Lebenspartnerschaft ermöglicht. Das von uns auf den Weg gebrachte Antidiskrimierungsgesetz, das u.a. Benachteiligungen aus Gründen der sexuellen Identität im Arbeits- und Wirtschaftsleben wirksam begegnen sollte, wurde leider von CDU und FDP im Bundesrat blockiert. Durch unsere Mietrechtsreform haben wir eine Gleichstellung im Mietrecht erreicht.

Leider wurde im Bundesrat die Anerkennung der Lebenspartnerschaft in zentralen zustimmungspflichtigen Bereichen verhindert - vor allem beim Steuerrecht und beim Beamtenrecht. Ein für 2005 vorbereiteter Anlauf in Richtung Bundestag kam aufgrund der Verkürzung der Wahlperiode nicht mehr zustande.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat in der Gesellschaft große Zustimmung gefunden. Damit ist der Boden bereitet, nach dem Vorbild Spaniens, Kanadas, Belgiens und der Niederlande nun auch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Angriff zu nehmen. Wer gleiche Pflichten übernimmt, muss auch gleiche Rechte erhalten. Wir kämpfen für volle Gleichstellung auch im Steuer- und Beamtenrecht und bei der Adoption. Es gibt keinen sachlichen Grund, gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der gemeinsamen Adoption zu verweigern.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Jokerst