Frage an Wolfgang Jörg von Stephan B. bezüglich Gesundheit
Hallo Wolfgang ;)
Die vom amerikanischen Vorbild übernommene Raucherhetze geht mir langsam auf die Nerven...selbst Nichtraucher beschweren sich darüber das es in Discos mittlerweile nach vergossenem Bier und Schweiss riecht. Leider bedient die SPD hier die Klientel der Grünen ohne auf die Bürgerrechte Rücksicht zu nehmen. Das Rauchverbot mag zum Schutze der Nichtraucher und ihrem Recht auf körperliche Unversertheit richtig sein...aber wo wird das letzlich hinführen? Ich habe noch niemals einen PKW besessen und mit Abgasen die Luft verpestet...habe ich nicht das Recht darauf das ich keine Abgase einatmen muss??
LG
Stephan (Du weisst schon wer...)
Lieber Stephan,
meinen Standpunkt bzgl. des Nichtraucherschutzgesetzes kannst Du am besten der nachstehenden Erklärung entnehmen, die ich am 29.11.2012 unterschrieben und zum Landtagsprotokoll gegeben habe, um mein Abstimmungsverhalten - ich habe dem Gesetz zugestimmt - öffentlich zu erklären. Sie lautet:
"Erklärung gemäß § 46 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Abstimmung über das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW)“ für das Protokoll der Plenarberatung am 29. November 2012:
Wir, die unterzeichnenden Abgeordneten, erklären zu unserem Abstimmungsverhalten zum „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW)“, dass wir grundsätzlich die Intention der Landesregierung teilen, Nichtraucherinnen und Nichtraucher auch in Nordrhein-Westfalen vor den Risiken des Passivrauchens intensiver zu schützen, Regelungslücken im Sinne eines konsequenten Nichtraucherschutzes zu schließen und so die Umsetzung des Nichtraucherschutzes auch wirksam kontrollieren zu können. Denn unstrittig ist, dass der Schutz von NichtraucherInnen und hier insbesondere von Kindern und Jugendlichen ein gesundheitspolitisches Ziel ist, das Verfassungsrang hat. Diese Auffassung ist politisch und wissenschaftlich unstrittig und eint auch die RaucherInnen und NichtraucherInnen in NRW.
Gleichwohl haben uns die Anhörung, die zahlreichen Stellungnahmen und Zuschriften zu der Diskussion über die Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes aufgezeigt, wie kontrovers die Debatte geführt wird und wie intensiv um den vermeintlich richtigen Weg zum Nichtraucherschutz gerungen wird. Auch wir haben Zweifel, ob die berechtigten Ziele des Nichtraucherschutzes in NRW mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf auch tatsächlich erreicht werden können und haben Bedenken, ob die nun vorgesehene gesetzliche Regelungstiefe der deutlich gestiegenen Selbstverantwortung im Zusammenleben zwischen RaucherInnen und NichtraucherInnen gerecht wird.
Diese Zweifel umfassen zum einen die Frage, ob angesichts einer höchst unterschiedlichen und vielfältigen Kneipenszene in Nordrhein-Westfalen durch das Gesetz tatsächlich Wettbewerbsgerechtigkeit in der Gastronomie geschaffen werden kann. Denn nur weil alle Betriebe den gleichen Verboten unterliegen, haben sie noch nicht die gleichen Voraussetzungen. Dies gilt insbesondere für Betriebe, die durch erhebliche Investitionen die nach dem gültigen Gesetz möglichen Ausnahmen genutzt haben und abgetrennte Raucherräume in ihren Gaststätten geschaffen haben. Für diese Investitionen sollten Übergangsfristen über Mai 2013 hinaus gelten.
Für uns ist nicht nur die Gesundheit ein schützenswertes Gut, auch die Einraumkneipen stellen in Nordrhein-Westfalen ein Kulturgut dar, deren Fortbestand wir durch eine entsprechende angemessene Ausnahmeregelung gerne geschützt sehen wollten. Doch leider hat der zuständige DEHOGA bei der Anhörung sehr deutlich gemacht, dass sein Interesse an den Einraumkneipen nur strategischer Natur ist. Damit hat der zuständige Fachverband selber Ausnahmen für diese Betriebe unmöglich gemacht.
Ebenso wie die Kneipenkultur gehören auch Brauchtumsveranstaltungen gerade in Nordrhein-Westfalen zu gesellschaftlichen Ereignissen, bei denen Ausnahmeregelungen möglich sein sollten, unter der Auflage, dass die Teilnahme Minderjähriger ausgeschlossen ist.
Gespannt werden wir beobachten, wie die kommunalen Ordnungsbehörden auf die Gesetzesnovelle reagieren und den ausnahmslosen Schutz der Nichtraucher konsequent umsetzen. Dabei wird insbesondere darauf zu achten sein, dass es nicht zu übermäßigen Härten hinsichtlich des Lärmschutzes in dichtbesiedelten Stadträumen kommt.
Trotz dieser Bedenken stimmen wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen zu."
Neben mir haben 17 weitere Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion diese Erklärung abgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Jörg