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Wolfgang Heubisch
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Frage von Stefan F. •

Frage an Wolfgang Heubisch von Stefan F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Heubisch,
im Moment bin ich zwar Assistenzzahnarzt, aber wenn ich später einmal eine eigene Praxis habe, wie sieht es denn dann danach eigentlich aus, wenn ich diese weitervererben will? Von älteren Kollegen habe ich gehört, dass dies eine schwierige Situation ist bzw. werden soll!
Was plant in dieser Angelegenheit die FDP?

Mit freundlichen Grüßen
S. Forster

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Forster,

die Erbschaftssteuer muss bis zum 31.12.2008 novelliert sein, sonst entfällt sie ersatzlos. Leider hat der gegenwärtige Entwurf sehr negativ Auswirkungen für Unternehmer, dem Mittelstand und die Freien Berufe aber auch oftmals für Privatleute. Vor allem auch in Bayern für Erben von Immobilien, die nicht Kinder (sondern z.B. Nichten) des Erblassers sind. Durch die hohen Immobilienpreise wird es zu Notverkäufen kommen müssen, um die hohen Erbschaftssteuern bezahlen zu können. Zumeist erfolgt der Aufbau von Vermögen durch versteuertes Einkommen. Wie ich aus Ihrer Frage heraus höre überlegen Sie, ob Sie unter solchen Voraussetzungen überhaupt eine eigene Praxis aufbauen wollen. Das ist genau des negative Signal, das wir vermeiden müssen. Wir brauchen mehr Selbständigkeit.
Deshalb ist der von Schwarz-Rot (incl. CSU) in Berlin vorgelegte Entwurf
abzulehnen. Auch hier (wie z.B. beim Gesundheitsfonds) hat die CSU versagt.

Wir werden alles daran setzen, dass dieser Entwurf nicht Realität wird. Wenn der Druck aus Bayern groß genug wird (am besten durch die Wahl am 28. September) sehe ich Chancen.

Mit freundlichen Grüße

Wolfgang Heubisch