Frage an Wolfgang Heubisch von Guido L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Heubisch,
vor Kurzem sicherten Sie und der bayer. Finanzminister Dr. Markus Söder (CSU) dem Dirigenten Enoch zu Guttenberg zu, dass die von ihm geleiteten Festspiele auf Herrenchiemsee mit Unterstützung des Freistaats weiterhin jährlich stattfinden können (weil der bisherhige Sponsor Deutsche Bank ausfällt), siehe z.B. http://www.rosenheim24.de/news/kultur/muenchenherrenchiemsee-internationalen-festspiele-herrenchiemsee-abgewendet-ro24-2764905.html und http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/freistaat-bayern-finanziert-vorerst-herrenchiemsee-festspiele-meta-2765512.html . Sie und Söder versprachen Enoch zu Guttenberg 1,6 Mio. € aus dem bayer. Staatshaushalt. Zu Guttenberg bezeichnete die Herrenchiemsee-Festspiele als seinen "Lebenstraum".
Am 9./10.03.2013 berichtete die Süddeutsche Zeitung (Rubrik "Bayern", Seite R17, Glosse "Unter Bayern"), dass das Familienvermögen der zu Guttenbergs auf ca. 400 Mio. € geschätzt wird.
Meine Fragen:
- Halten Sie es für angebracht, in Anbetracht der in Bayern immer noch vorhandenen Staatsverschuldung zu Guttenbergs "Lebenstraum" aus Steuermitteln zu subventionieren?
- Können Sie nachvollziehen, dass der "kleine Mann" in Bayern für die Entscheidung der öffentlichen Subvention der Festspiele wenig Verständnis zeigen dürfte?
- Wie reagieren Sie auf meinen Vorwurf der massiven Steuerverschwendung?
- Teilen Sie meine Aussage, dass Sie und Söder einen Präzedenzfall geschaffen haben: Jeder in Bayern lebende Bürger, der einen "Lebenstraum" hat, kann sich jetzt bei Ihnen melden und eine Bezuschussung verlangen und sich dabei auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen.
- Warum fordern Sie E. zu Guttenberg nicht auf, die Festspiele zuerst aus seinem Privatvermögen zu bezahlen, bevor Sie eine Kostendeckungszusage erteilen?
- Können Sie nachvollziehen, dass ich persönlich die bayerische FDP (genau wie die CSU) für nicht wählbar halte?
Mit vorzüglicher Hochachtung (aus Eching)
Guido Langenstück (bayr. Steuerzahler)
Sehr geehrter Herr Langenstück ,
die Entscheidung für die Gewährung eines staatlichen Zuschusses für die Internationalen Herrenchiemsee Festspiele ist natürlich nicht deshalb erfolgt, um, wie Sie schreiben, Herrn zu Guttenberg „einen privaten Lebenstraum zu erfüllen". Die Entscheidung erfolgte im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Kulturkonzeptes Bayern, weil in dem Festival ein einzigartiger kultureller Leuchtturm erkannt wurde und ohne die Finanzierungszusage ein Musikfestival, das große kulturelle Ausstrahlung bewiesen hat, aber auch für die Region und den Tourismus große Bedeutung zeigt, nicht würde fortgesetzt werden können.
Sie werden sicher wissen, dass hochwertige kulturelle Veranstaltungen, insbesondere im Musik-, Oper- und Theaterbereich, ohne Subventionierung der Öffentlichen Hand praktisch nirgends durchführbar sind. Es ist deshalb schon sehr bemerkenswert, dass die Herrenchiemsee Festspiele immerhin über einen Zeitraum von 12 Jahren ganz ohne Subventionen des Freistaates ausgekommen sind. Der Freistaat Bayern ist laut seiner Verfassung im Übrigen ausdrücklich ein „Kulturstaat", insofern können staatliche Gelder für die Kulturpflege nicht per se als Steuergeldverschwendung bezeichnet werden.
Welche Parteien Sie als Bürger für wählbar oder nicht wählbar halten, ist selbstverständlich Ihre ureigene Entscheidung. Der Einsatz, der Regierungsparteien gerade für die Kulturförderung in ihrer Breite und regionalen Vielfalt - und dazu gehören beispielsweise auch die im aktuellen Doppelhaushalt erfolgten signifikanten Mittelmehrungen für die Breitenförderung (z.B. die MUsikschulen, die Laienmusikvereine und die Heimatpflege) bitte ich aber zur Kenntnis zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Heubisch