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Wolfgang Heubisch
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Frage von Roland W. •

Frage an Wolfgang Heubisch von Roland W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Heubisch,

Ich dachte, ich hätte es bereits explizit gesagt, daher begreife ich nicht, weshalb sie den Sachverhalt in ihrem Schreiben erneut anders darstellen. Daher nochmals:

Das "StATUR"-Programm ist zur PFLICHTVERANSTALTUNG erklärt worden, ihren eigenen Worten zufolge darf es in diesem Falle nur aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Dies ist aber - wie sie ebenfalls bestätigen - NICHT der Fall.

Weshalb gehen sie darauf mit keinem Wort ein? Stellt die Universität Ihnen gegenüber den Sachverhalt denn anders dar und behauptet, es sei lediglich ein "über das Pflichtangebot hinausgehendes, nicht verpflichtende Tutorium"? Dann informiert die Universität entweder Sie falsch oder die Dozenten die Studenten. Ich kann ihnen ja gerne einmal einen der Testatbögen für die Anwesenheitskontrolle dieser ihrem Standpunkt nach offenbar nicht verpflichtenden Veranstaltung zuschicken. Den Studenten ist das jedenfalls als PFLICHTVERANSTALTUNG deklariert.

Dass die Universitäts-/Fakultätsleitung bzw. die StATUR-Verantwortlichen dieses aus Studienbeiträgen finanzierte Projekt in höchsten Tönen loben verwundert ja wohl wenig. Ein Bäcker erzählt im Dorf ja wohl auch kaum herum, dass seine Brötchen nicht die besten sind. Sie sollten sich daher vielleicht auch etwas mehr unter den STUDENTEN umhören, und ich kann ihnen versichern, dass diese Veranstaltung bei denen durchaus nicht unumstritten ist.

Ich hoffe, dass Sie daher Verständnis für meine Verärgerung haben und erlaube mir, sie um eine zufriedenstellendere Antwort zu bitten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Roland Weisser

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Antwort von
FDP

Ihr weiteres Schreiben vom 4. Februar 2011

Anlage: Abdruck des Schreibens von Herrn Staatsminister vom
04.02.2011 mit Hervorhebungen in Fettdruck

Sehr geehrter Herr Dr. Weisser,

Ihr weiteres Schreiben vom 4. Februar 2011 deutet darauf hin, dass Sie das Schreiben von Herrn Staatsminister vom 4. Februar 2011 missverstanden haben. Deshalb habe ich es nochmals beigefügt und die zur Ausräumung dieses Missverständnisses m. E. entscheidenden Stellen im Fettdruck hervorgehoben.
Insbesondere wird in diesem Schreiben mit der Bezeichnung StATUR korrekt vom Studentischen Ausbildungs- und Trainingszentrums der Universität Regensburg gesprochen. Die Baukosten für dieses wurden tatsächlich aus Studienbeiträgen finanziert.
Sie scheinen dagegen mit der Bezeichnung „StATUR" die Pflichtveranstaltung zu meinen, die in diesem Zentrum durchgeführt wird. Und für die Durchführung der Pflichtveranstaltung werden - abgesehen eben von der Nutzung des Gebäudes und seiner Einrichtung - gerade keine Studienbeiträge eingesetzt.
Ergänzend darf nochmals auf das beigefügte Schreiben von Herrn Staatsminister vom 4. Februar 2011 verwiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Sander
Oberregierungsrat

Sehr geehrter Herr Dr. Weisser,

mit Ihren E-Mails vom 17.11.2010 und 24.01.2011 äußern Sie Bedenken, ob die Errichtung und Betrieb des Studentischen Ausbildungs- und Trainingszentrums der Universität Regensburg („StATUR") an der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg der Verbesserung der Studienbedingungen im Sinne von Art. 71 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) dient und bitten mich um Stellungnahme, ob die Verwendung von Studienbeitragseinnahmen in diesem Fall zu Recht erfolgte. Nach Prüfung der Angelegenheit auf der Grundlage der Stellungnahme der Universität Regensburg und entsprechenden Internetinformationen der Universität kann ich diesbezüglich die hochschulrechtskonforme Verwendung von Studienbeiträgen bestätigen.
Das Studentische Ausbildungs- und Trainingszentrum der Universität Regensburg („StATUR") an der Fakultät für Medizin dient der Verbesserung der praktischen Ausbildung der Medizinstudentinnen und -Studenten im klinischen Studienabschnitt. Hier sollen ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernt, trainiert, individuell vertieft und optimiert werden. Die Intention ist das Erlernen der verschiedenen Techniken - wie z.B. körperliche Untersuchung, Auskultation, Injektionstechniken, Legen von Blasenkathedern oder Magensonden, einfache chirurgische Nahttechniken - an Puppen und Simulationsmodellen, bevor am Patienten geübt wird. Die Techniken werden im Kleingruppenunterricht von erfahrenen Dozenten vermittelt. Das gleiche Prinzip liegt auch der Erlernung der ärztlichen Gesprächsführung und Anamneseerhebung zugrunde, für die Schauspieler als „standardisierte Patienten" zur Verfügung stehen. Dies geschieht in Ergänzung des Regelstudiums, aber auch darin eingebunden bzw. darauf abgestimmt.
Darüber hinaus haben die Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, auf individueller Basis unter Mithilfe und Supervision durch speziell dafür ausgebildete studentische Tutoren zu üben. Das Ziel dieser Ausbildung ist es, die Studierenden erst dann im Rahmen der von der Approbationsordnung vorgeschriebenen Blockkurse (und auch Famulaturen) an Patienten tätig werden zu lassen, wenn sie die Basistechniken beherrschen. Damit werden einerseits die Patienten nicht unnötig belastet, andererseits steigt die Effektivität des Lernens, weil die Studierenden sich ganz auf die Erkrankung des Patienten konzentrieren können.
Aufbau und Betrieb dieses Zentrums wurden von den Studierenden nachdrücklich begrüßt und konnten durch Studiengebühren ermöglicht werden. Laut Auskunft der Universität wird das seit etwa einem Jahr im Vollbetrieb laufende Zentrum von den Studierenden sehr positiv beurteilt und stellt nach Meinung der Studenten und Studentinnen wie der Dozenten eine wesentliche Verbesserung der Studienbedingungen am Klinikum in Regensburg dar. Dies liege an den (verbesserten) Möglichkeiten, an Simulatoren und Phantomen klinische Fertigkeiten zu erlernen und einzuüben, mit standardisierten Patienten Anamnesegespräche zu führen und in Kleingruppen unter Tutoren/Innen zu studieren.
Das Personal zur Durchführung der Pflichtveranstaltungen wird ausschließlich aus staatlichen Mitteln finanziert. Lediglich über das Pflichtangebot hinausgehende nicht verpflichtende Tutorien zur Begleitung, Vertiefung und Ergänzung der Pflichtveranstaltungen und damit zur Verbesserung der Studienbedingungen, werden aus Studienbeiträgen finanziert. Insgesamt scheint mir gerade das StATUR sehr im Interesse der Studierenden zu liegen. Die Pflichtveranstaltungen könnten selbstverständlich auch ohne dieses Zentrum durchgeführt werden und wurden es ja auch vor dessen Errichtung. Das StATUR trägt aber dazu bei, die Lehrinhalte im Sinne der Studierenden praxisbezogener vermitteln zu können. Damit handelt es sich im besten Sinne um eine Verbesserung der Studienbedingungen. Ich habe gegen diese Verwendung keinerlei Bedenken.
In Ihrer Mail vom 17.11.2010 weisen Sie auch auf vermeintlich drohende Kürzungen von staatlichen Haushaltsmitteln hin. Diese Behauptung entbehrte der Höhe nach schon damals jeglicher Grundlage. Seit Dezember steht aber fest, dass die Universitäten mit keinerlei Kürzungen konfrontiert sein werden. Das Innovationsbündnis mit den Hochschulen kann eingehalten werden. Der Freistaat Bayern hält seine Zusagen in dem wichtigen Bereich der Hochschulbildung trotz verschärften Sparzwängen ein. Ein deutliches Signal der Staatsregierung ist insoweit auch, dass der Hochschulbereich im Vergleich mit anderen Bereichen in den Haushaltsverhandlungen überproportional gut abschneidet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Heubisch