Frage von Helga M. • 19.05.2023
Die Strom- /Gaspreisbremse sollte für alle Endverbraucher gelten. Durch die Stichtagsregelung 01.03.2023 bekommen Wechsler keine Erstattung. Wie planen Sie diesen Bürgern zu helfen?
Sehr geehrter Herr Hellmich,
die Stichtagsregelung sollte eigentlich den Versorgern eine erweiterte Umstellungsfrist geben. Jetzt bekommen dadurch Endverbraucher, die vor dem 02.03. den Versorger gewechselt haben, keine Erstattung für Januar und Februar. Die ganze Last trägt damit der Endverbraucher, da der Entsorger ja sein Geld vom Verbraucher bekommt und die Bundesregierung die Erstattung einspart. Ich finde das widerspricht dem Sinn des Gesetzes und dem Gleichheitsgrundsatz. Bitte wirken Sie auf eine nachträgliche Ergänzung oder Änderung des Gesetzes hin.
Antwort ausstehend von Wolfgang Hellmich SPD