Frage an Wolfgang Hellmich von Carsten K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Hellmich,
Auf Seiten des Finanzamtes ist das geschilderte Problem zwar bekannt, aber es ist ungelöst. Da ich selbst entsandter Beamter des Bmvg bin, wende ich mich an Sie als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, mit der Bitte sich der Sache anzunehmen.
Als entsandtes Personal gibt man seinen Wohnsitz in Deutschland auf, kann aber eine neue ausländische Adresse im Melderegister angeben. Versucht man nach der Abschaltung von Elsterformular die neue Webversion zu nutzen, muss man sich ein Zertifikat und einen Pinbrief zuschicken lassen. Dabei wird automatisiert auf die Daten der Meldestelle zurück gegriffen. Leider funktioniert das Verfahren nicht ohne deutschen Wohnsitz. Die Konsequenz ist, dass man sich die Steuerklärung nun händisch ohne Belegabruf zu Gemüte führen muss.
Ich bin bereit, das einmalig zu machen, bitte aber darum sich im Namen aller entsandten Soldaten und Beamten dafür einzusetzen, dass dieses Problem bis nächstes Jahr gelöst wird.
Sehr geehrter Herr K.,
danke für Ihre Nachricht vom 3. März 2021, Ihre Schilderungen haben mein Büro in Berlin erreicht.
Sollten Sie derweil noch Fragen zur Online-Steuererklärung haben, beachten Sie bitte, dass ELSTER eine Einrichtung der Landesfinanzverwaltung ist und damit in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Darum wenden Sie sich für Auskünfte am besten an die Kontaktstelle Ihres Bundeslandes und Ihr Finanzamt. Die für Ihr Bundesland zuständige Stelle finden Sie im Kontaktteil auf der Elster-Website.
Für mehr Informationen können Sie sich auch an das Bayerische Landesamt für Steuern in München wenden, das für ELSTER hauptsächlich zuständig ist.
Ich hoffe, die Auskunft hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Hellmich