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Wolfgang Hellmich
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Frage von Astrid V. •

Frage an Wolfgang Hellmich von Astrid V. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages wurde der kürzlich unternommene US Vergeltungsschlag gegen Syrien mit UK und Frankreich aufgrund des Gewaltverbots als völkerrechtswidrig eingestuft.

Welche Maßnahmen leistet der Verteidigungsausschuss, um einen völkerrechtswidrigen Einsatz deutscher Soldaten auf Kosten der Steuerzahler und der Rechtssicherheit deutscher Soldaten zu vermeiden insbesondere in Hinblick auf die bisherige Position des Außenministers?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau V.,
für Ihre Anfrage über die Plattform abgeordnetenwatch.de bedanke ich mich.
Wie Sie sicherlich wissen, stehen in Deutschland alle Auslandseinsätze der Bundeswehr unter dem sogenannten Parlamentsvorbehalt.
Den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses, die zu gleich in ihrer Funktion als Abgeordnete über die Auslandseinsätze abstimmen müssen, ist naturgemäß daran gelegen, dass sich das internationale Engagement im Rahmen des Völkerrechts bewegt.
In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen versichern, dass alle zurzeit laufenden Einsätze, an denen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr beteiligt sind, auf der Grundlage eines internationalen Mandats durchgeführt werden.
Diese Mandatierung hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 in einem Urteil als Voraussetzung für den internationalen Einsatz von Streitkräften festgelegt.
Sehr geehrte Frau V., ich kann Ihnen versichern, dass alle Akteure der deutschen Verteidigungspolitik diesen Anspruch auch in Zukunft wahren werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Hellmich, MdB

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