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Wolfgang Hellmich
SPD
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Frage von Rolf K. •

Frage an Wolfgang Hellmich von Rolf K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hellmich,
bestimmt haben Sie als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses bei der Schaffung der neuen „Richtlinie zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege“ in der Bundeswehr mitgewirkt.
Meine Frage:
1. Ist die Ziffer 3.3. dieser Richtlinie, die da lautet:
„3.3 Traditionsstiftendes Verhalten
Historische Beispiele für zeitlos gültige soldatische Tugenden, etwa Tapferkeit, Ritterlichkeit, Anstand, Treue, Bescheidenheit, Kameradschaft, Wahrhaftigkeit, Entschlussfreude und gewissenhafte Pflichterfüllung,...“, ein Beitrag von Ihnen persönlich?
2. Haben Sie auf diesen Text bestanden, weil die dort teilweise genannten Tugenden durchaus auch auf Mitglieder eines Parteivorstandes hinsichtlich des 24.09.2017 und danach zutreffen?
Mit den besten Grüßen R. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

für Ihre Anfrage zum Traditionserlass über die Plattform abgeordnetenwatch.de bedanke ich mich und möchte Ihnen anbei meine Antwort zukommen lassen.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, war der Anlass für die Überarbeitung des seit 1982 geltenden Traditionserlasses die im vergangenen Jahr geführte Traditionsdebatte der Bundeswehr- ausgelöst durch aktuelle Vorkommnisse. Die Überarbeitung des Traditionserlasses fand unter breiter Einbindung von Historikern, verschiedenen Gremien und der Öffentlichkeit statt. In vier Workshops mit über 800 Teilnehmern wurden zahlreiche Änderungen und Anpassungen diskutiert. Der nun geltende Traditionserlass der Bundeswehr ist ein guter Schritt die Bundeswehr weiter zu stärken und zukunftsfähig zu machen. Der von Ihnen zitierte Beitrag stammt jedoch nicht von mir persönlich.
Ich freue mich natürlich, dass Sie die zeitlos gültigen soldatischen Tugenden auch den Mitgliedern des SPD-Partievorstandes zuordnen.
Ich bedanke mich noch einmal für Ihre Frage und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Hellmich, MdB

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