Frage an Wolfgang Hellmich von Wilfried S. bezüglich Soziale Sicherung
Millionen, um ihre eigenfinanzierte, private Kapitalbildung betrogene Bürger werden monatlich an die „kalte Enteignung (BT-DS 15/2472)“ durch den Gesetzgeber erinnert. Fragen zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz:
Halten Sie es für richtig, dass
1. der Gesetzgeber seinen Bürgern in Ergänzung zur immer weniger werdenden Rente den Abschluss einer Direktversicherung (DV) empfiehlt, langjährige Verträge später aber ohne Vorwarnung rückwirkend außer Kraft setzt (Vertragsbruch) und damit Vertragsinhaber vor vollendete Tatsachen stellt?
2. Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung jahrzehntelang auf Konsum verzichten, um bei Auszahlung nach dem 01.01.2004 mit einer Kapitalvernichtung „belohnt“ zu werden?
3. Beiträge aus Gehaltsumwandlung (bereits versteuerte und verbeitragte Einzahlungen), bei Insolvenz des Arbeitgebers (AG) oder vorzeitiger Kündigung auch bezahlt mit Arbeitslosengeld und BfA-Rente (also Privatvermögen) vom Gesetzgeber nach Auszahlung als Versorgungsbezüge? deklariert werden, obwohl im Vertrag „von vornherein Einmalzahlung, Rentenwahlrecht ausgeschlossen“ festgelegt war?
4. Versicherungsbeträge gezahlt OHNE Arbeitgeberanteil aus Gehaltsumwandlung vom Gesetzgeber als eine der Betriebsrente vergleichbare Einnahme (!) definiert werden, während Zahlungen des AG ZUSÄTZLICH ZUM GEHALT in eine auf den Namen des AN lautende DV keine Betriebsrente ist und nach Auszahlung beitragsfrei zur GKV/-PV bleiben?
5. AG, Versicherungsgesellschaften und die Gesetzlichen Krankenkassen die Gewinner, Arbeitnehmer aber die Verlierer sind?
6. Privat Versicherte Rentner keinen Solidarbeitrag leisten (Ungleichbehandlung der Rentner)?
7. Hochrangige Regierungsmitglieder für sich ständig Bestands- und Vertrauensschutz sowie Vertragstreue einfordern, dies jedoch den Bürgern verweigern?
Werden Sie eine Gesetzesinitiative zur Korrektur des GMG auf den Weg bringen?
Sehr geehrter Herr Scharfschwerdt,
ich bedanke mich für Ihr Anschreiben.
Auch vor 2004 waren Rentenzahlungen beitragspflichtig, bloß beschränkte sich die Beitragspflicht seinerzeit auf fortlaufende Rentenzahlungen. Bis 2004 waren Leistungen in Form einer einmaligen Zahlung, wie im Falle der Direktversicherung, von dieser Beitragspflicht befreit, obwohl die Empfänger letztlich auf dieselben, beitragsgedeckten Sozialleistungen zugreifen.
Ein sachliches Fundament für diese Ungleichbehandlung hat es nie gegeben, weshalb sie 2004 im Rahmen des von Ihnen erwähnten GKV-Modernisierungsgesetzes rückwirkend abgeschafft wurde. Für den ausgezahlten Betrag werden seither also, wie auf fortlaufende Bezüge auch, Sozialabgaben fällig.
Von einer doppelten Beitragsabschöpfung kann indes keine Rede sein, da der absolut überwiegende Teil jener, die sich zum Abschluss einer Direktversicherung entschlossen haben, ihre Prämien beitragsfrei einzahlen konnten.
Es tut mir ausgesprochen leid, wenn bei Ihnen der Eindruck entstanden ist, dass Sie Opfer einer ungerechten Erhebung von Beitragszahlungen auf Ihr erspartes Vermögen geworden sind oder zu werden drohen. Eine gleichmäßige Verteilung der Beitragslast ist aber letztlich im Interesse aller und eine notwendige Bedingung für das Funktionieren der Solidargemeinschaft. Ich möchte an dieser Stelle auch zu bedenken geben, dass alle mit der Thematik befassten Gerichte, in dem GKV-Modernisierungsgesetz legitime Rechtsanwendung sehen.
Ich hoffe, einige Ihrer Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Hellmich, MdB