Frage an Wolfgang Hellmich von Johannes B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Hellmich,
gestern (03.07.2015) ging durch die Presse, dass die Bundeswehr mit zwei Pionierpanzern Dachs und zwei Schwerlasttransporter SLT Elefant, so wie Personal zur Unterstützung, der Statsanwaltschaft Kiel, zur Bergung eines angeblich nicht legal im Besitz befindlichen Panzers, abgestellt hat.
1. Auf Grund welcher Gesetzesgrundlage wurde hier Amtshilfe geleistet?
2. Aus welchem Titel wird der Einsatz bezahlt?
3. Haftet die "Bundeswehr" hier für ggf. entstandene Schäden?
Falls der Einsatz der Bundeswehr nicht aus dem Einzelplnan 14 beglichen werden, in welcher Höhe werden Sie der Bundeswehr erstattet?
Ich finde es etwas verwunderlich, dass die Bundeswehr teilweise Ihre eigenen Transportaufgaben nicht oder nur mit Mühe erfüllen kann und hier problemlos unterstützt werden kann.
Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Beck