Frage an Wolfgang Grotthaus von Lothar K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gotthaus,
m. W. ist in einigen Tagen geplant, im Bundestag über ein Gesetz bzgl. der Kommunikationsüberwachung aller(!) Bürger abzustimmen. Als Begründung für diese Überwachung und der damit verbunden Datenspeicherung der Kommunikationskontakte wird die Gefahrenabwehr angeführt. De facto ist es dann so, dass damit alle Bürger unter Generalverdacht stehen.
Ich für meinen Teil empfinde diese "Vorverurteilung" eines jeden Bürgers als nicht hinnehmbar.
Geplant ist, die gesammelten Daten nach einem halben Jahr zu löschen. Aus Erfahrung weiß ich, dass gerade bei der Datenspeicherung mittels der modernen Informationstechnik "nie was verloren geht". Es ist nicht auszuschließen (m. W. sogar auch schon geplant), dass andere Staaten Zugriff auf die Daten erhalten werden. Wie soll hier sichergestellt werden, dass nicht Persönlichkeitsprofile von Bürgern "gehortet" werden?
Meine Fragen:
Wie ist Ihre Meinung zu dem o. g. Sachverhalt?
Tragen Sie eine derartige Einschränkung von Bürgerrechten mit? (Konkret: Wie werden Sie sich bei der Abstimmung im Bundestag verhalten?)
In der Hoffnung und mit der Bitte, dass Sie gegen den geplanten Gesetzentwurf stimmen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Lothar Krüger-Korth
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