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Frage von Andreas L. •

Frage an Wolfgang Grotthaus von Andreas L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Grotthaus,

meine Anfrage betrifft die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern im Vergleich zu heterosexuellen Eheleuten.

Homosexuelle Partner, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, haben zivilrechtlich absolut die gleichen Pflichten wie Eheleute, was gegenseitigen Unterhalt angeht. Im Erbrecht sind Lebenspartner jedoch massiv benachteiligt.

Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.

Diese Benachteiligung wird sich durch die geplante Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden. Die Benachteiligungen werden dazu führen, dass viele hinterbliebene Lebenspartner ihr Eigenheim werden verkaufen müssen, wenn nicht auch bei ihnen die Freibeträge erhöht werden, wie dies für Ehegatten vorgesehen ist.

Ich frage sie deshalb, wie sie zu dieser Problematik stehen und möchte sie bitten, sich für die Beendigung dieser Diskriminierung im Deutschen Bundestag einzusetzen.

Freundliche Grüße,
A. Landgraf

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Antwort ausstehend von Wolfgang Grotthaus
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