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Wolfgang Götzer
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Frage von Anja N. •

Frage an Wolfgang Götzer von Anja N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Götzer.

laut § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes muss mir jedes Unternehmen sämtliche Daten (Informationen), die es über mich speichert, schriftlich nennen. Außerdem kann erfragt werden, woher die gespeicherten Daten stammen, an welche Empfänger die Daten weitergegeben wurden und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden.

Im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung steht das ich die gespeicherten Daten nicht einsehen darf. Wie kann ich mich als Bürgerin nun vor Missbrauch bzw. Manipulation dieser Daten schützen?

Im Kampf gegen den "Terrorismus" wird immer von der Anpassung der polizeilichen Befugnisse gesprochen. Da die Täter sich immer neuen technischen Mitteln zu Nutze machen. Wie sieht es dabei mit dem Briefgeheimnis aus? Soll ich mich damit auch bald abfinden das Briefe/Pakete überprüft und Absender/Empfänger gespeichert werden?

Mit freundlichen Grüßen
Anja Neumann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Neumann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Ich möchte gern zu Ihrer Frage Stellung nehmen, bitte jedoch darum, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt mit meinem Berliner Büro in Verbindung setzen, da ich an abgeordnetenwatch.de selbst nicht teilnehme. Selbstverständlich steht Ihnen auch hier der elektronische Postweg zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an wolfgang.goetzer@bundestag.de .

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Götzer, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.