Frage an Wolfgang Götzer von Christian B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Dr. Götzer,
seit einigen Monaten wurde die bisherige Gewichtsbesteuerung für Geländewägen abgeschafft, welche nun ab sofort nach Hubraum besteuert werden müssen.
Für z.B. einen 15 Jahre alten Toyota Geländewagen mit einem 4,2 Liter Saugdiesel, der zudem nach dem heutigen Glauben - obwohl bei Einführung in Deutschland noch als Emissionsarm steuerlich gefördert - nicht mehr als "umweltfreundlich" gilt, werden so z.B. statt vorher 170 Euro Steuern im Jahr, 1700(!) Euro KFZ Steuer fällig. Und das für ein Fahrzeug das nur noch wenige Tausend Euro wert ist.
Wie steht die FDP eigentlich zu diesen Praktiken des Finanzministeriums - welche wenn sie in den nächsten Monaten wirklich greifen insbesondere Handwerksbetrieben und vor allem in Bayern viele Land und Forstwirte sowie Jäger treffen und finanziell schädigen werden?
Wie steht die CSU in Bayern eigentlich zu diesen meiner Ansicht nach sittenwiedrigen Praktiken des Finanzministeriums - welche wenn sie in den nächsten Monaten wirklich greifen insbesondere Handwerksbetrieben und vor allem in Bayern viele Land und Forstwirte sowie Jäger treffen und finanziell schädigen werden?
Sehr geehrter Herr Barth,,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. August 2005 zum Thema Kfz-Steuer auf Wohnmobile Und Geländewagen. Gerne nehme ich zum Sachverhalt wie folgt Stellung:
So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert.
Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.
Die unbedachte "übereilte" Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen und Geländewagen geführt. Wenn Rot-Grün diesen steuerpolitischen Pfusch, den sie selbst zu verantworten haben, wieder beseitigen wollen, wird dem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht im Wege stehen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 12. April 2005 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Sie fordert in dem Antrag die Bundesregierung auf,
- die getroffene Regelung und die daraus resultierende drastische Steuererhöhung für Wohnmobile zu überdenken und zu korrigieren und
- dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag für eine angemessene Kraftfahrzeug-Besteuerung von Wohnmobilen zu unterbreiten, die Wohnmobile nicht unverhältnismäßig belastet.
Festzuhalten bleibt: Auf Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde die drohende Erhöhung in der geplanten Form abgewendet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Götzer