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Wolfgang Götzer
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Frage von Thomas R. •

Frage an Wolfgang Götzer von Thomas R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Götzer,

In welcher Form wird eigentlich bei evtl. Schäden verursacht durch den Bundestrojaner gehaftet?

Da der Einbruch in ein Rechnersystem immer mit schwer kalkulierbaren Risiken verbunden ist, würde mich interessieren, wer im Schadensfall haftet; bei einem zerstörten Betriebssystem und / oder Dateisystem belaufen sich die Folgekosten für ein Unternehmen oder Freiberufler mal schnell auf mehrere Tausend Euro.

Wer haftet für den Einsatz einer solchen Technologie?

Wieso werden beim BKA-Gesetz Abgeordnete von einem Gesetz ausgenommen? Ich jedenfalls habe ein erheblich engeres Vertrauensverhältnis zu meinem Arzt als zu meinem Abgeordneten und würde daher die Ärzte und nicht die Abgeordneten von dem Abhören ausnehmen.

Wie erklären Sie den Bürgerinnen und Bürgern ein Gesetz indem das BKA die Wohnung eines Verdächtigen ohne dessen Wissen betreten und durchsuchen kann und bei "Gefahr im Verzug" sogar eine Personen abhören, filmen und fotografieren darf, unabhängig davon, ob diese sich in seiner eigenen oder in einer fremden Wohnung aufhält?

Freundliche Grüße
Thomas Rießler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rießler,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Ich möchte gern zu Ihrer Frage Stellung nehmen, bitte jedoch darum, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt mit meinem Berliner Büro in Verbindung setzen, da ich an abgeordnetenwatch.de selbst nicht teilnehme. Selbstverständlich steht Ihnen auch hier der elektronische Postweg zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an wolfgang.goetzer@bundestag.de .

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Götzer, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.