Frage an Wolfgang Götzer von Alexander B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Götzer,
die Bestrebungen der Bundesregierung Online-Durchsuchungen durchzuführen gewinnen werden in den letzten Wochen erschreckend real.
Sollte diese Initiative letztlich Realität werden stellen sich mir folgende Fragen:
* Wer kontrolliert die Kontrolleure ?
* Wie werden Mitarbeiter des BKA ausgebildet, um die ausgelesenen Daten korrekt interpretieren zu können ?
* Wie lange werden die Schulungsdauern angesetzt ?
Schon heute scheint hier ja einiges im Argen zu liegen, da nach Aussage des CCC nicht alle Abhörmaßnahmen im nachhinein den Betroffenen bekannt gemacht werden, weswegen dies auch künftig nicht zu erwarten ist.
Eine Überwachungsmöglichkeit in dieser Art bedeutet das gleiche wie voller Zugriff auf alle Notizbücher einer Person - vermutlich noch deutlich mehr...
Die Frage ob es sich um ein verfassungsmäßiges Instrument handelt wird spätestens nach der Verabschiedung gestellt und beurteilt werden, da dies sicherlich das Verfassungsgericht zur Beurteilung erhält.
Wie wird mit Daten verfahren, die bis zu einer zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bereits erhoben worden sind?
Wie wird 100%ig sichergestellt, dass der Grundsatz des in dubio pro reo eingehalten wird?
Wären Sie als unser Vertreter im Bundestag bereit gegen die Pläne zu opponieren?
Wenn nicht wie würden Sie uns die Rechtmäßigkeit, Sinnhaftigkeit und Rechtsstaatlichkeit einer solchen Massnahme nahe bringen?
Mit freundlichen Grüssen
Alexander Braun
Sehr geehrter Herr Braun,
selbstverständlich bin ich gerne bereit, zu Ihrer Frage Stellung zu nehmen. Da ich jedoch an www.abgeordnetenwatch.de nicht teilnehme, bitte ich Sie, sich direkt mit mir über meine e-Mail Adresse wolfgang.goetzer@bundestag.de in Verbindung zu setzen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Götzer, MdB